Entwicklung neuer S3-Leitlinien

Forschung zum Umgang mit Suizidalität gefördert

Die DGPPN will nicht nur zum Umgang mit Suizidalität eine neue S3-Leitlinie entwickeln. Welche weitere neue S3-Leitlinie der Gesellschaft der Innovationsfonds auch noch finanziell unterstützt.

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Die DGPPN erhält finanzielle Unterstützung für die Entwicklung zweier neuer S3-Leitlinien. Eine befasst sich mit dem Umgang mit Suizidalität.

Die DGPPN erhält finanzielle Unterstützung für die Entwicklung zweier neuer S3-Leitlinien. Eine befasst sich mit dem Umgang mit Suizidalität.

© Victor Koldunov / stock.adobe.com

Berlin. Die Entwicklung zweier neuer S3-Leitlinien durch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherape, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) wird vom Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschusses mit insgesamt 750.000 Euro gefördert.

So soll laut DGPPN erstmals eine S3-Leitlinie zum Umgang mit Suizidalität erstellt werden. Suizidalität sei ein diagnoseübergreifendes Symptom, das in der Regel einer komplexen, multiprofessionellen Behandlung bedürfe. Koordinatoren des Projekts sind DGPPN-Vorstandsmitglied Professor Andreas Reif von der Uniklinik Frankfurt sowie DGPPN-Referatsleiterin Professor Barbara Schneider von der LVR-Klinik Köln.

Die zweite geförderte S3-Leitlinie betrifft Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung und wird vom DGPPN-Vorstandsmitglied Professor Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank vom LVR-Institut für Versorgungsforschung koordiniert. Menschen mit Psychosen haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung und auch im Vergleich zu Menschen mit anderen psychischen Störungen, deutlich häufiger eine begleitende Suchtproblematik, heißt es bei der DGPPN. Diese „Doppeldiagnose“ gehe oft mit eingeschränkter Therapieadhärenz einher, so dass es hier einen besonders hohen Bedarf an individuell angepassten Therapiemöglichkeiten gebe.

Fünf Millionen Euro stehen pro Jahr zur Verfügung

Im Oktober vergangenen Jahres wurde über den Innovationsfonds beim GBA erstmals die Förderung der Leitlinienentwicklung ausgeschrieben. Dafür stehen nun jährlich mindestens fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die zu fördernden Themen werden vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. In der ersten Ausschreibung wurden unter anderem Vorschläge zur „Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf“ gesucht.

Die Leitlinienarbeit sei bisher vorwiegend aus bescheidenen Eigenmitteln der medizinischen Fachgesellschaften finanziert worden und basiere deshalb hauptsächlich auf dem großen ehrenamtlichen Engagement von Experten. Wegen der Vielzahl der Leitlinien und der hohen zeitlichen Belastung der Fachleute sei dieses Vorgehen schon lange an Grenzen gestoßen. Es sei sehr erfreulich, dass die Bedeutung von Leitlinien nun auch auf politischer Ebene erkannt wurde, so die DGPPN. (chb)

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