Forschungsklonen - theoretisch verboten

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Forscher in Belgien finden eine sehr liberale Stammzellen-Regelung vor. Ein Gesetz vom 11. Mai 2003 erlaubt es, an Embryonen innerhalb von 14 Tagen nach der Befruchtung zu forschen. Bedingung ist, dass mit der Forschung therapeutische Ziele verfolgt und medizinische Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Die Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken ist generell verboten, wird aber zugelassen, wenn die vorhandenen überzähligen Embryonen nicht den Bedarf des Forschungsvorhabens decken. Das Klonen zum Schaffen von Babys und die Herstellung von Embryonen aus Tier und Mensch sind verboten.

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SO IST DIE STAMMZELLFORSCHUNG IN ANDEREN LÄNDERN GEREGELT Staats-Geld nur für alte Stammzelllinien Dolly hat die Dämme gebrochen Forschungsklonen - theoretisch verboten Forschung ist seit Juli 2007 erlaubt Keine Stichtagsregel für die Forscher

DIE DEBATTE ZUR STAMMZELLFORSCHUNG - AUSZÜGE AUS DEN BUNDESTAGSREDEN Ich bin zu einer neuen Einschätzung gekommen Glaubwürdigkeit wird beschädigt Beide Forschungsansätze nötig Die Tür wird nicht mehr zugehen Stichtag war nicht erfolgreich Stabile Übereinkunft für ethisches Dilemma Keine Argumente für die Verschiebung

Lesen Sie dazu auch: Bundestag erleichtert Stammzellimport Bundestag liberalisiert das Stammzellgesetz Ein winziger Zellhaufen für die Forschung - eine große ethische Frage für den Bundestag

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