Forschung ist seit Juli 2007 erlaubt

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In Spanien ist am 4. Juli 2007 ein Gesetz in Kraft getreten, das die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt. Es verbietet jedoch ausdrücklich das Schaffen von Embryonen eigens zum Zweck der Forschung. Die Wissenschaftler verwenden überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung. Dafür gilt jedoch ein strenges Antragsverfahren.

Alle Forschungen müssen von mehreren staatlichen und unabhängigen Komitees bewilligt werden. Zudem ist die Zustimmung der elterlichen Paare unerlässlich.

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SO IST DIE STAMMZELLFORSCHUNG IN ANDEREN LÄNDERN GEREGELT Staats-Geld nur für alte Stammzelllinien Dolly hat die Dämme gebrochen Forschungsklonen - theoretisch verboten Forschung ist seit Juli 2007 erlaubt Keine Stichtagsregel für die Forscher

DIE DEBATTE ZUR STAMMZELLFORSCHUNG - AUSZÜGE AUS DEN BUNDESTAGSREDEN Ich bin zu einer neuen Einschätzung gekommen Glaubwürdigkeit wird beschädigt Beide Forschungsansätze nötig Die Tür wird nicht mehr zugehen Stichtag war nicht erfolgreich Stabile Übereinkunft für ethisches Dilemma Keine Argumente für die Verschiebung

Lesen Sie dazu auch: Bundestag erleichtert Stammzellimport Bundestag liberalisiert das Stammzellgesetz Ein winziger Zellhaufen für die Forschung - eine große ethische Frage für den Bundestag

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