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Versorgungsgesetz

Fortschritt für die Weiterbildung

Beifall für Gröhes Versorgungsgesetz: Bei der practica in Bad Orb werten Weiterbilder und Nachwuchs die Förderung der Allgemeinmedizin als echten Fortschritt.

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BAD ORB. Ärzte, die ihre Weiterbildung in der Praxis absolvieren, dürfen nicht geringer honoriert werden als die Mediziner, die ihre Weiterbildungszeit in der Klinik absolvieren.

"Das muss uns der Nachwuchs wert sein," sagte Monika Buchalik, Vizepräsidentin der Landesärztekammer Hessen bei der practica 2014 in Bad Orb zu den Änderungen durch den Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungs-Gesetz.

Eine Verbesserung der Situation sei insbesondere für die allgemeinmedizinische Weiterbildung überfällig, hieß es in Bad Orb auch beim Hausärzteverband.

Dessen Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl begrüßte es, dass ab Mitte 2015 rund 7500 Stellen "garantiert" bezahlt werden sollen und dass die KVen die Zahl an geförderten Weiterbildungsstellen nicht mehr beschneiden dürfen.

Genau das sei zuletzt wiederholt passiert, wenn für die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern die Mittel ausgegangen seien. Zudem musste die Weiterbildung bislang zum Teil auch von weiterbildenden Ärzten mitfinanziert werden.

Vor allem junge Ärzte befüworteten es bei der practica, dass die Förderung je Weiterbildungsstelle in der ambulanten Praxis von derzeit 3500 Euro monatlich auf die in Kliniken übliche Vergütung angehoben werden soll.

Notwenig seien aber auch organisatorische Verbesserungen, da sich die Weiterbildung über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren erstreckt. Laut Buchalik liegt dies vor allem daran, dass sich viele junge Ärzte bisher "selbst organisieren" müssten.

In Hessen versucht man dies mit der Verbundweiterbildung, an der sich Kammer, KVen, Krankenhausgesellschaft und die Institute für Allgemeinmedizin beteiligen, zu verbessern.

Buchalik: "Die Zusammenarbeit läuft phantastisch an. Entscheidend wird aber sein, was unter dem Strich herauskommt." (ras)

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