Onkologie

Fortschritt und Vergütung nicht im Gleichklang

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MÜNCHEN. In der Onkologie hat der medizinische Fortschritt zur Folge, dass inzwischen etwa ein Drittel der neuen Zytostatika nicht mehr als Infusion, sondern als subkutane Injektion oder als Tablette verabreicht wird.

Fehlende Abrechnungsmöglichkeiten führen nach Angaben des Münchner Onkologen Dr. Wolfgang Abenhardt jedoch dazu, dass die neuen Therapieoptionen von einzelnen Praxen aus betriebswirtschaftlichen Gründen den Patienten erst gar nicht angeboten werden.

Die "Oralisierung der Onkologie" schlage sich in der Vergütungsstruktur der niedergelassenen Onkologen in keiner Weise nieder, teilte Abenhardt mit, der auch stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist.

Dieser systematische Mangel müsse angesichts der nun anstehenden Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in der Onkologie rasch beseitigt werden, forderte Abenhardt. Auch orale Zytostatika seien nebenwirkungsreich und bedürften mehr denn je einer ausführlichen Beratung und ärztlichen Betreuung des Patienten durch den behandelnden Arzt.

Im Falle einer oralen oder subkutanen Therapie können die bisherigen Gebührenordnungspositionen jedoch nicht abgerechnet werden, sodass es zu einer "grotesken Unterbewertung dieser zeitintensiven Tätigkeit" kommt, sagte Abenhardt.

Nachdem die Selbstverwaltung bislang nicht in der Lage gewesen sei diesen "Missstand", so Abenhardt, zu beseitigen, sei jetzt die Politik gefragt. Um eine qualitativ hochwertige Tumortherapie auch in der ASV zu ermöglichen, müssten die erforderlichen zeit- und personalintensiven Tätigkeiten angemessen vergütet werden, forderte Abenhardt.

Wegen der Begrenzung entsprechender Leistungen auf die Fachgruppe und der Pflicht zur Dokumentation seien unkalkulierbare Kostensteigerungen ausgeschlossen. (sto)

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