Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Frist versäumt: Krankenkasse muss zahlen

Kassen können fiktive Leistungsbewilligung nicht zurücknehmen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn Krankenkassen nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag entscheiden, können sie die dann bestehende fiktive Genehmigung nicht später zurücknehmen. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu zwei Anträgen auf Abdominalplastik entschieden.

Beide Klägerinnen hatten massiv an Gewicht verloren. Ihre Ärzte rieten ihnen daher zu einer Bauchstraffung. In einem Fall hatte die Patientin, im anderen die Ärztin eine Kostenübernahme beantragt.

Laut Gesetz haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen solchen Antrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, sind es fünf Wochen. Andere Verzögerungsgründe sind möglich, aber nur mit Information des Versicherten.

Hier hatte die Kasse die Anträge verspätet abgelehnt. Laut Gesetz gelten sie dann dennoch als fiktiv genehmigt. Noch bevor die Versicherten auf dem OP-Tisch lagen, nahm die Kasse jedoch die fiktiven Genehmigungen wieder zurück. Dolch das ist unzulässig, urteilte das BSG.

Die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung sei nur zulässig, soweit sie rechtswidrig war. Das aber sei bei der gesetzlich bestimmten fiktiven Genehmigung von vornherein nicht der Fall. Zudem würden sonst vermögende Versicherte bevorzugt, weil sie in Vorleistung treten und danach Erstattung verlangen können. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts:

Az.: B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frauengesundheit

Wechseljahre-Telefon der BARMER geht an den Start

Gutachten zu Behandlungsfehlern

Medizinischer Dienst beklagt „Stillstand“ bei Patientenrechten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wenige Hundert Euro im Jahr

Warum Ärzte über eine Cyberversicherung nachdenken sollten

Lesetipps
An Asian senior man’s hand relax on the bed side while sleeping

© Reagan Liew Zhi Sin / Getty Images / iStock

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Nahaufnahme wie ein Dermatologe die Muttermale des Patienten mit einem Dermatoskop untersucht.

© Andrej Zhernovoj / stock.adobe.com

Vergleich mit Dermatologen

Künstlich intelligente Melanom-Diagnostik scheint verlässlich