Zum 1. Oktober

Selektivvertrag Mädchensprechstunde M1: Weitere Krankenkassen treten Vereinbarung bei

Drei Betriebskrankenkassen schließen sich dem Rahmenvertrag Mädchensprechstunde an, der im vergangenen Jahr an den Start gegangen war. Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Einschreibung extrabudgetäre Vergütung.

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Mainz. Die BKK Deutsche Bank, die BKK Dürkopp Adler und die pronova BKK treten zum 1. Oktober dem Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ bei. Die Vereinbarung war im Oktober vergangenen Jahres an den Start gegangen. Geschlossen wurde sie zwischen der KBV, dem BKK Landesverband Bayern und dem Berufsverband der Frauenärzte e. V.

Auch die KV RLP ist diesem Vertrag zu Beginn beigetreten. Ab Oktober könnten die Leistungen des Vertrags auch für Versicherte dieser Betriebskrankenkassen erbracht und abgerechnet werden. Darauf weist die KV RLP in einer Mitteilung von Montag hin.

Niedrigschwelliger Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung

Mit der Mädchensprechstunde soll ein niedrigschwelliger Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung für Mädchen zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr angeboten werden.

Genauer umfasst die M1 die Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu Impfleistungen gegen HPV und Hepatitis B sowie die Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten und geschlechtsspezifischer Gesundheitsprävention.

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Für die Einschreibung, Beratung und Impfmotivation erhalten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte eine extrabudgetäre Vergütung von 102 Euro pro junger Patientin. Der größte Anteil des Honorars – 82 Euro – entfällt auf die Auswertung des M1-Fragebogens, den die Mädchen vorab ausfüllen, und die anschließende, darauf abgestimmte Beratung.

Für die Impfberatung bekommen die Ärzte 10 Euro. Genauso viel gibt es für die Einschreibung der Versicherten in den Vertrag. (kaha)

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