KV Bayern

Führungsspitze zieht Bilanz

Zur ablaufenden Wahlperiode blickt der Vorstand der KV Bayerns auf eine Reihe erfolgreich abgeschlossener Projekte zurück.

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MÜNCHEN. In ihrer Vertreterversammlung (VV) zog die KVB am Samstag ein überwiegend positives Fazit der auslaufenden Legislaturperiode. Als Erfolge der letzten Jahre wurden die Wirkstoffvereinbarung, die Bereitschaftsdienstreform und der neue, gemeinsame Fachausschuss von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten benannt.

Nach einer fachlichen Prüfung der KVB durch das Landesprüfungsamt schlussfolgerte die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Petra Reis-Berkowicz, dass die ärztliche Selbstverwaltung funktioniert. "Wir brauchen den Dirigismus nicht, der durch das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz auf Bundesebene stattfindet", erklärte Reis-Berkowicz.

Die KV Bayerns hat ab dem dritten Quartal 2016 die Verwaltungskostenumlage von 2,5 auf 1,5 Prozent gesenkt. Dies entspreche einer Entlastung der Vertragsärzte von 14 Millionen Euro, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz.

Mit Blick auf weitere Entwicklungen sprach er zudem einige Kritikpunkte an. Einer davon betraf die geplanten Modellvorhaben zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz. Dabei sollen Ärzte entscheiden, ob ein Patient Hilfsmittel benötigt. Die Auswahl und die Dauer der Versorgung sollen aber die Leistungserbringer in eigener Verantwortung entscheiden. Krombholz forderte, die KVen hier auf jeden Fall mit einzubeziehen. Sonst drohten den beteiligten Ärzten womöglich Regresse. Es müsse klare Verantwortlichkeiten für die Mengenentwicklungen geben.

Krombholz kritisierte ferner Reformpläne für das AMNOG, die derzeit parlamentarisch beraten werden: Mit der Einführung eines Arztinformationssystems über Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung und darin geplanten Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit entstehe das Risiko, dass Krankenkassen dies für Regressanträge nutzen könnten. Frühe Nutzenbewertungen seien als Instrument zur Preisfindung konstruiert worden. Zur Verordnungssteuerung seien die – oft noch vorläufigen Ergebnisse wenig geeignet. Dafür müssten vor allem Leitlinien der Fachgesellschaften maßgeblich sein.

Zufrieden äußerte sich Krombholz zur Fortsetzung der Wirkstoffprüfungen. Das Landesschiedsamt war in dieser Sache angerufen worden. Es entschied, die Wirkstoffvereinbarung solle über den 30. Juni 2016 hinaus weiterhin gelten. Sie gilt als Regressschutz. Derzeit verbleibt noch ein ungesteuerter Bereich, der nicht unter die Vereinbarung fällt. Dort werden weiterhin Auffälligkeitsprüfungen mit Quotenkriterien durchgeführt. Zukünftig sollen auch dafür genauere Modalitäten ausgehandelt werden. Heilmittelverordnungen werden dagegen mangels Alternativen bisher nur per Auffälligkeitsprüfung überprüft. Eine Heil- und Hilfsmittelvereinbarung, die eine Steuerung analog der Wirkstoffvereinbarung ermöglicht, wird vorbereitet.

Positiv beurteilte Krombholz ferner die Umsetzung des Prinzips Beratung vor Regress. Dazu muss mit dem betroffenen Arzt ein Gespräch geführt werden, an dessen Ende ein Beratungsprotokoll steht. (cmb)

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