Für Kassenpatienten möglichst das Billigste - Arzneiverordnungen in der Praxis

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"Es wird immer erst auf den Preis geschaut - Qualität und Eigenschaften eines Arzneimittels sind häufig zweitrangig, ebenso wie die bessere Compliance, etwa durch Kombinationspräparate." Ausführlich schildert eine Allgemeinärztin, die in einer großen Münchner Praxis in Teilzeit arbeitet, Professor Bertram Häussler die Verordnungspraxis.

Für sie ist klar: Die Regressbedrohung und die Generika-Quoten führen zu einer Zwei-Klassenmedizin, die Kassenpatienten häufig benachteiligt. Jede Verordnung eines Original-Arzneimittels muss sie bei ihrem Chef fundiert mit medizinischen Argumenten begründen. "Er geht, auch gestützt auf seine Praxis-EDV, sehr individuell vor, aber nicht allein oder primär nach medizinischen Erwägungen." Wer schon lange als Patient in der Praxis behandelt wird, hat Chancen, ein Original zu bekommen. "Das kann schon manchmal ungerecht sein", fürchtet die Ärztin.

Schwierigkeiten hat sie vor allem dann, wenn sie eine bewährte Therapie aus wirtschaftlichen Gründen umstellen muss, etwa weil ein neuer Rabattvertrag die Substitution vorteilhaft erscheinen lässt. "Wenn man bei der bewährten Therapie bleiben will, dann muss man das dem Chef sehr stichhaltig fachlich begründen. Das macht eindeutig Mehrarbeit."

Auf Häusslers Nachfrage, ob der Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regresse Ärzte zur Verschwendung veranlassen würde, fällt die Antwort der Allgemeinärztin eindeutig aus: "Was soll der Arzt davon haben? Der will doch eine gute Therapie!" (HL)

Lesen Sie dazu auch: Ärzte sind enttäuscht vom neuen Arzneigesetz Auch ab 2011 gilt: Jede Innovation ist vom Start an Kassenleistung! AMNOG: "Die Drohung mit dem Regress besteht weiter"

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