Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder

G-BA-Spitze schießt gegen Krankenhaustransparenzgesetz

Das Krankenhaustransparenzgesetz lehnen die unparteiischen Mitglieder des G-BA ab. Ihre Kritik: Nach dem jetzigen Entwurf wären nur verzerrte Darstellungen der Qualität in den Kliniken zu erwarten.

Veröffentlicht:
Straßenschild auf dem Krankenhaus steht

Ist das Krankenhaus gut oder schlecht? Das sollen Bürger ab 2024 auf einer Website einsehen können. Aus dem G-BA kommen Zweifel an den Plänen.

© Marcus Brandt / dpa

Berlin. „Erhebliche Bedenken“ gegen den Entwurf eines Krankenhaustransparenzgesetzes äußern die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die jetzige Version halten sie für zu oberflächlich, wichtige Haftungsfragen würden unter anderem nicht geregelt. Die geplante Datenaufbereitung werde vor allem aber nicht dazu beitragen, den Patienten ein richtiges Bild davon zu vermitteln, wie es um die Qualität in den einzelnen Kliniken bestellt ist.

Schon vor zwei Wochen hatte der Unparteiische G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken seinem Unmut über das einen Tag zuvor bekannt gewordene Transparenzgesetz Luft gemacht. In der am Montag veröffentlichten Stellungnahme werden die Kritikpunkte auf 28 Seiten ausführlich erläutert.

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Nur Strukturanforderungen reichen nicht

Vor allem äußern Hecken, Dr. Monika Lelgemann und Karin Maag Zweifel daran, dass es dem Bundesgesundheitsministerium mit den bis dato vorliegenden Regelungen gelingen wird, ein „tragfähiges und belastbares Gesamtbild der Versorgungsqualität“ jedes Krankenhauses darzustellen. Bislang werde das Transparenzverzeichnis hauptsächlich auf Strukturanforderungen aufgesetzt. Diese seien „bekanntermaßen“ jedoch keine hinreichend belastbaren Indikatoren, aus denen sich eine hohe Outcomequalität ableiten lasse.

Abgelehnt wird die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beabsichtigte Zuordnung der Krankenhäuser zu Versorgungsleveln. Diese ordnet das Trio als „methodisch nicht begründet“ ein. Sinnvoller wäre eine Orientierung an der „fachlich anerkannten“ G-BA-Leveleinteilung der gestuften Notfallversorgung.

Haftungsfragen noch klären

Wenig bis null Aussagekraft hat nach Ansicht der unparteiischen Mitglieder die beabsichtigte Verknüpfung von Fallzahlen und Leistungsgruppen. Das könne zwar dazu führen, dass eine Klinik für eine Leistungsgruppe beachtlich viele Fälle vorweisen könne, spezialisierte Eingriffe dieser Leistungsgruppe aber dennoch nur an wenigen oder gar keinen Patienten vornehme.

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Hecken, Maag und Lelgemann gehen davon aus, dass die geplante Transparenzliste, die ab 2024 veröffentlicht werden soll, bei einigen Krankenhäusern durch „Patientenabwanderungen“ zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen wird. Für solche Grundrechtseingriffe sei der vorliegende Gesetzentwurf in vielen Bereichen viel zu unbestimmt. So müssten etwa Regeln zur Haftung der Bundesrepublik als Auftraggeber der Qualitätsliste getroffen werden, falls Daten unrichtig erhoben oder Darstellungen sich als falsch erweisen sollten. (juk)

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