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Kritik an Gesetzentwurf für Klinik-Qualitätstransparenz

Gemeinsamer Bundesausschuss fürchtet Einbußen bei seiner Arbeitsfähigkeit

Der Entwurf eines Qualitätstransparenz-Gesetzes stößt dem G-BA sauer auf. Der Grund: Sein IQTIG wird vom Gesundheitsministerium vereinnahmt. G-BA-Aufträge soll das Institut nur noch nachrangig bearbeiten.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Entwurf für ein Qualitätstransparenz-Gesetz viel zu kritisieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Entwurf für ein Qualitätstransparenz-Gesetz viel zu kritisieren.

© Svea Pietschmann / G-BA

Berlin. Die Vorlage des Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Qualitätstransparenz der Krankenhäuser am Mittwoch hat zu einer ersten kritischen Bewertung durch das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geführt. Auf Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erweiterte das Plenum die Tagesordnung seiner Arbeitssitzung am Donnerstag und befasste sich mit den Transparenzplänen des BMG.

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Die Herstellung von Qualitätstransparenz – Lauterbachs ehrgeiziges Ziel: ab dem 1. Januar 2024 – ist ein zentrales Element und ein erster Schritt im Rahmen der Krankenhausreform. Alle Beteiligten im Bundesausschuss befürworteten diese Zielsetzung.

Bleiben für den G-BA noch Kapazitäten?

Eine wichtige Rolle soll das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bekommen: Seine Aufgabe soll es sein, auf Basis neuer gesetzlicher Befugnisse im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Qualitätstransparenz aller Krankenhäuser konkret herzustellen. Ein neuer Paragraf 135d im SGB V sieht vor, dass die Wahrnehmung dieser Aufgabe „Vorrang vor allen sonstigen Aufträgen des Instituts durch oder aufgrund eines Gesetzes“ hat.

Genau dies stößt auf erhebliche Bedenken beim Bundesausschuss. Nach Auffassung des DKG-Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß greift das BMG „massiv“ in die Aufgaben des Bundesausschusses ein. Zu befürchten sei, dass andere Aufgaben des IQTIG wie beispielsweise die bürokratiesparende datengestützte Qualitätssicherung gefährdet werden können, weil die neue Aufgabe erhebliche Arbeitskapazitäten absorbieren werde. Die vom Ministerium kalkulierten Aufwände für die Herstellung von Transparenz seien „lachhaft niedrig“ geschätzt.

Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des Bundesausschusses macht eine ganze Reihe von Bedenken geltend: Der Aufbau eines Qualitätsportals sei deshalb aufwendig und zeitraubend, weil aus Daten zur Strukturqualität nicht automatisch auf die Ergebnisqualität geschlossen werden könne; notwendig sei jeweils eine krankenhausspezifische Risikoadjustierung.

Finanzierungsfragen werden sich stellen

„Kriegsentscheidend“, so Hecken, sei insbesondere die Frage, was aus den bisherigen Aufgaben des IQTIG werde und wie diese erfüllt werden könnten, wenn Aufträge des Ministeriums zur Herstellung der Krankenhaus-Qualitätstransparenz absoluten Vorrang hätten. Für wichtige Elemente der Qualitätssicherung wie die Entwicklung von Mindestmengen oder Stufenkonzepte zur Notfallversorgung könnten dann keine ausreichenden Arbeitskapazitäten mehr vorhanden sein.

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Wenn als Folge von priorisierten Aufträgen des BMG kaum noch Kapazität für vom Bundesausschuss erteilte Leistungen des IQTIG verbleibe, stelle sich überdies die Frage der Legitimation des GBA, das IQTIG als Stiftung der gemeinsamen Selbstverwaltung zu finanzieren, so Hecken. Er sieht das Risiko, dass Beauftragungsrechte des Bundesausschusses de facto entfallen können.

Zu prüfen seien auch haftungsrechtliche Fragen: Je staatsnäher Bewertungsportale organisiert seien, desto schärfer stelle sich das Problem der Haftung bei der Publikation von Bewertungen. Die Frage sei nun, ob der Bundesausschuss als Stiftungsgeber des IQTIG die Haftung übernehmen müsse oder das Bundesgesundheitsministerium als Auftraggeber.

IQTIG darf Daten zusammenführen

Ordnungspolitische Bedenken machte KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister geltend: Nach seiner Auffassung müsste ein staatseigenes Institut die geplante Aufgabe übernehmen. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, betonte, dass die Selbstverwaltung die Transparenzaufgabe übernehmen könne, wenn diese diejenigen gesetzlichen Möglichkeiten zugestanden bekäme, die nun für die BMG-Aufträge an das IQTIG vorgesehen seien.

Der Gesetzentwurf räumt dem Institut in Bezug auf die Verarbeitung von Daten weitreichende Befugnisse ein. So ist ihm ausdrücklich gestattet, Qualitätssicherungsdaten, Daten aus den strukturierten Qualitätsberichten und zu Fallzahlen, die an das InEK übermittelt werden, zusammenführen. Eine solche Datennutzung ist bisher nach Paragraf 299 SGB V verboten. Außerdem sollen Leistungserbringerdaten zu Qualitätssicherungsverfahren nicht mehr pseudonymisiert werden, damit diese Daten Klinikstandort-bezogen ausgewertet werden können.

Wird ambulanter Bereich vergessen?

Hätte der G-BA schon solche Datenverarbeitungsbefugnisse gehabt, hätte er es geschafft, das vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsportal aufzubauen, zeigte sich Pfeiffer überzeugt. Um diese Aufgabe soll sich der Ausschuss jetzt aber, auch weil die Frist längst verstrichen ist, nach dem Willen des BMG nicht mehr kümmern.

Grundsätzliche Bedenken hat auch die Patientenvertretung mit Blick auf das geplante Transparenzgesetz: Beteiligungsrechte der Patienten seien überhaupt nicht vorgesehen. Eine Kritik, die Hecken teilt und der darin auch einen Widerspruch zu Zielsetzungen des Koalitionsvertrages sieht. Ein weiterer Mangel sei die ausschließliche Fokussierung auf die stationäre Versorgung und damit eihergehend die Ausblendung von Qualitätstransparenz für die ambulante Versorgung, so die Patientenvertretung. (HL/juk)

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