GBA-Chef sieht bei Delegation die Kassen am Zug

Die vom Bundesausschuss geschaffene Möglichkeit, ärztliche Aufgaben auf Kranken- und Altenpfleger zu übertragen, sollte nun auch erprobt werden.

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Bei Modellvorhaben zur Delegation oder Substitution ärztlicher Leistungen durch qualifizierte Pflegekräfte liegt nun der Ball bei den Krankenkassen, sagt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess.

Falls das Bundesgesundheitsministerium die - noch nicht in Kraft getretene - Richtlinie passieren lässt, sei es an den Kassen, mit Leistungserbringern Modellvorhaben zu vereinbaren, schreibt Hess im aktuellen Newsletter des GBA.

Richtlinientext beschreibt positiv die jeweiligen Verantwortungsbereiche

Der Ausschuss-Chef würdigte, dass der Beschluss im Oktober einstimmig auch mit Zustimmung der Patientenvertreter erfolgt sei.

Der Richtlinientext arbeite sich nicht an den "verbrauchten begrifflichen Gegenpolen" Delegation und Substitution ab, "sondern beschreibt positiv die jeweiligen Verantwortungsbereiche und grenzt sie rechtlich voneinander ab, ohne die im Interesse der Patienten ohnehin notwendige Kooperation zu gefährden", skizziert Hess den Kompromiss.

Die Modellversuche sind auf die Indikationen Bluthochdruck, Demenz, chronische Wunden sowie Diabetes Typ 1 und 2 beschränkt. Diagnose und Indikationsstellung blieben "eindeutig in der Verantwortung des Arztes", gleiches gelte für den Therapieplan.

Sache der Vertragspartner welche Tätigkeiten einbezogen werden

Der zu erstellende Tätigkeitskatalog beschreibe dann sowohl diagnosebezogene Leistungskomplexe als auch Einzeltätigkeiten wie Infusionstherapie oder Injektionen. Zusätzlich werde auch der Umfang der Tätigkeiten festgelegt.

Wie weitgehend Leistungen von Nicht-Ärzten vorgenommen werden dürfen, bestimme sich auch durch Qualifikationsanforderungen. Nun sei es Sache der Vertragspartner, auf Grundlage der Richtlinie auszuwählen, "welche Tätigkeiten sie im konkreten Modellversuch auf lokaler Ebene einbeziehen und zu einem Versorgungsmodell bündeln wollen".

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
FSME-Impfung: Auch außerhalb der Risikogebiete auf Kasse?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

FSME-Impfung: Auch außerhalb der Risikogebiete auf Kasse?

Kleiner Junge mit Teddybär

© Stefan Obermeier / imageBROKER / mauritius images

Kindergesundheit

U-Untersuchungen in der Hausarztpraxis: Mehr Mut zur Kindervorsorge!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung