Verbesserung der stationären Versorgung

GBA: Neue Optionen für Qualitätsverträge

Gemeinsamer Bundesausschuss bestimmt vier weitere Optionen für die Erprobung von Qualitätsverträgen.

Veröffentlicht:

Berlin.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier weitere Leistungsbereiche bestimmt, für die Qualitätsverträge erprobt werden sollen.

Dazu zählen:

Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung

Multimodale Schmerztherapie

Geburten/Entbindung

Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

Erprobt werden soll, ob sich die Qualität der stationären Behandlung über Anreize verbessern lässt. Jetzt müssen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben anpassen, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen. Diese wird vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) vorgenommen. (chb)

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