Qualitätssicherung
GBA beschließt die erste "plan.QI-RL"
BERLIN. Für gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie gelten künftig planungsrelevante Qualitätsindikatoren. In einer neuen Richtlinie ("plan.QI-RL") sind dazu die Datenerhebung und das Verfahren zur Ermittlung der Qualitätsergebnisse geregelt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen.
Der GBA ist nach Paragraf 136c SGB V beauftragt, den Landesgesundheitsministern planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu liefern. Sie werden nach Paragraf 6 des Krankenhausgesetzes Bestandteil des Krankenhausplans.
Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA: "Diese mit dem Krankenhausstrukturgesetz grundsätzlich richtige Weichenstellung kann für die Krankenhäuser erhebliche Konsequenzen haben. Es geht um den Verbleib oder die Herausnahme einer Fachabteilung oder gar eines ganzen Krankenhauses aus dem Krankenhausplan durch die Entscheidung der Landesplanungsbehörden." Die ersten Qualitätsdaten müssen die Krankenhäuser bis zum 15. Mai 2017 liefern. (HL)