GBA bleibt beim umstrittenen Votum zur PET/CT

BERLIN (af). Nach einer kontroversen Diskussion hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Beschluss zur PET/CT vom Oktober 2010 bestätigt. Dies hat der Ausschussvorsitzende Dr. Rainer Hess am Donnerstag mitgeteilt.

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Für gesetzlich Versicherte mit bestimmten malignen Lymphomen (Hodgkin-Lymphom mit einem Durchmesser größer als 2,5 Zentimeter) erstattet die Krankenkasse damit sowohl im Krankenhaus als auch in der vertragsärztlichen Versorgung nach einer Chemotherapie auch eine Strahlenbehandlung.

Die Neuberatung erfolgte auf eine Anregung des Bundesgesundheitsministeriums hin. Der Ausschluss möge prüfen, ob eine Erstattung durch die Kassen auch beim initialen Staging von Hodgkin-Lymphomen, aber auch von Non-Hodgkin-Lymphomen möglich sei. Dies habe der Ausschuss allerdings verneint, berichtete Hess.

Weitere Teile sollen in vier Jahren geprüft werden

Der Beschluss schränke die Versorgung onkologischer Patienten ein, kritisierte Dr. Nicole Schlottmann, die Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Eine frühe PET sei für die Vergleiche mit späteren Stadien wichtig.

Offensichtlich seien die medizinischen Fragen dazu zu komplex, um eine solche Entscheidung im GBA zu treffen.

"Keinen Anlass zur Trauer" sah der Vertreter der Krankenkassen, Dr. Diedrich Bühler. Die Versorgung von Hodgkin-Patienten in Deutschland sei hervorragend. Bessere Ergebnisse zu erzielen, sei kaum möglich.

Teile des PET-Beschlusses des GBA vom Oktober 2010 sind noch auf rund vier Jahre ausgesetzt. Dann sollen Studien dazu vorliegen, auf deren Basis über die weitere Erstattungsfähigkeit entschieden werden soll.

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