Direkt zum Inhaltsbereich

GBA bleibt beim umstrittenen Votum zur PET/CT

BERLIN (af). Nach einer kontroversen Diskussion hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Beschluss zur PET/CT vom Oktober 2010 bestätigt. Dies hat der Ausschussvorsitzende Dr. Rainer Hess am Donnerstag mitgeteilt.

Veröffentlicht:

Für gesetzlich Versicherte mit bestimmten malignen Lymphomen (Hodgkin-Lymphom mit einem Durchmesser größer als 2,5 Zentimeter) erstattet die Krankenkasse damit sowohl im Krankenhaus als auch in der vertragsärztlichen Versorgung nach einer Chemotherapie auch eine Strahlenbehandlung.

Die Neuberatung erfolgte auf eine Anregung des Bundesgesundheitsministeriums hin. Der Ausschluss möge prüfen, ob eine Erstattung durch die Kassen auch beim initialen Staging von Hodgkin-Lymphomen, aber auch von Non-Hodgkin-Lymphomen möglich sei. Dies habe der Ausschuss allerdings verneint, berichtete Hess.

Weitere Teile sollen in vier Jahren geprüft werden

Der Beschluss schränke die Versorgung onkologischer Patienten ein, kritisierte Dr. Nicole Schlottmann, die Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Eine frühe PET sei für die Vergleiche mit späteren Stadien wichtig.

Offensichtlich seien die medizinischen Fragen dazu zu komplex, um eine solche Entscheidung im GBA zu treffen.

"Keinen Anlass zur Trauer" sah der Vertreter der Krankenkassen, Dr. Diedrich Bühler. Die Versorgung von Hodgkin-Patienten in Deutschland sei hervorragend. Bessere Ergebnisse zu erzielen, sei kaum möglich.

Teile des PET-Beschlusses des GBA vom Oktober 2010 sind noch auf rund vier Jahre ausgesetzt. Dann sollen Studien dazu vorliegen, auf deren Basis über die weitere Erstattungsfähigkeit entschieden werden soll.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Schritt als Signal an die Mitglieder

Kammerbeiträge in Thüringen sinken moderat

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studie MajesTEC-3: progressionsfreies Überlebenc

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Neue Therapieoption beim rezidivierten oder refraktären Multiplen Myelom (RRMM)

Teclistamab-Daratumumab erzielt bislang unerreichten PFS-Vorteil bei RRMM ab dem 1. Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, a Johnson & Johnson company, Neuss
Abb. 1: MATTERHORN-Regime beim GC/GEJC: ereignisfreies Überleben (EFS)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [10]

Perioperativ behandeln – kurativ denken

Durvalumab-basierte Therapie bei drei Tumorentitäten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?