GBA bleibt beim umstrittenen Votum zur PET/CT

BERLIN (af). Nach einer kontroversen Diskussion hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Beschluss zur PET/CT vom Oktober 2010 bestätigt. Dies hat der Ausschussvorsitzende Dr. Rainer Hess am Donnerstag mitgeteilt.

Veröffentlicht:

Für gesetzlich Versicherte mit bestimmten malignen Lymphomen (Hodgkin-Lymphom mit einem Durchmesser größer als 2,5 Zentimeter) erstattet die Krankenkasse damit sowohl im Krankenhaus als auch in der vertragsärztlichen Versorgung nach einer Chemotherapie auch eine Strahlenbehandlung.

Die Neuberatung erfolgte auf eine Anregung des Bundesgesundheitsministeriums hin. Der Ausschluss möge prüfen, ob eine Erstattung durch die Kassen auch beim initialen Staging von Hodgkin-Lymphomen, aber auch von Non-Hodgkin-Lymphomen möglich sei. Dies habe der Ausschuss allerdings verneint, berichtete Hess.

Weitere Teile sollen in vier Jahren geprüft werden

Der Beschluss schränke die Versorgung onkologischer Patienten ein, kritisierte Dr. Nicole Schlottmann, die Vertreterin der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Eine frühe PET sei für die Vergleiche mit späteren Stadien wichtig.

Offensichtlich seien die medizinischen Fragen dazu zu komplex, um eine solche Entscheidung im GBA zu treffen.

"Keinen Anlass zur Trauer" sah der Vertreter der Krankenkassen, Dr. Diedrich Bühler. Die Versorgung von Hodgkin-Patienten in Deutschland sei hervorragend. Bessere Ergebnisse zu erzielen, sei kaum möglich.

Teile des PET-Beschlusses des GBA vom Oktober 2010 sind noch auf rund vier Jahre ausgesetzt. Dann sollen Studien dazu vorliegen, auf deren Basis über die weitere Erstattungsfähigkeit entschieden werden soll.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

© jarun011 / stock.adobe.com

Chronische lymphatische Leukämie

Acalabrutinib: TTNT-Update der AMPLIFY-Studie und RWE-Daten

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Muskuloskelettale Erkrankungen

Was bringt Kinesiotaping?

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Lesetipps
Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven

Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Diabetischer Fuß mit Ulkus

© Brauer / stock.adobe.com

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß