GBA erkennt bvitg als Spitzenorganisation an

BERLIN (reh). Der Bundesverband Gesundheits-IT, kurz bvitg, darf künftig vor Verabschiedung gewisser GBA-Richtlinien seine Stellungnahme mit ins Spiel bringen.

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Wie der bvitg meldet, habe der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit Wirkung zum 16. August den Verband als eine maßgebliche Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller gemäß Paragraf 92 Abs. 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V anerkannt.

Damit gehöre der bvitg nun zu dem Kreis der zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller, denen vor abschließenden Entscheidungen des GBA über die Richtlinien nach Paragrafen 135, 137c und 137e SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.

Konkret sei der Verband mit seiner Expertise immer dann gefragt, wenn der GBA Richtlinien über die Bewertung und Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlasse, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruhe, sagte bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt.

Damit kann der Verband seine Expertise immer dann einbringen, wenn eine Richtlinie auf Medizinprodukte abstellt.

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