AK-beschichtete Stents

GBA kann Zusatznutzen nicht erkennen

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BERLIN. Antikörper-beschichtete Stents haben im Vergleich zu Medikamenten-beschichteten Stents keinen Zusatznutzen für Patienten, bei denen der Einsatz eines Medikamenten-beschichteten Stents in Frage kommt - unabhängig davon, ob sie ein niedriges oder ein hohes Risiko für eine Restenose haben.

Mit den Antikörper-beschichteten Stents wurde die Erwartung verbunden, dass diese zügig einheilen und das Risiko einer Restenose und einer Thrombose gesenkt werden kann. Eine Überlegenheit oder Gleichwertigkeit zu Medikamenten-beschichteten Stents habe sich nicht belegen lassen, so Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des GBA.

Die Folge ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen Antikörper-beschichtete Stents nun auch in der stationären Versorgung nicht mehr bezahlen.

Der Hintergrund: 2001 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung Antikörper-beschichteter Stents in der Krankenhausversorgung beantragt, wenig später wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit mit der wissenschaftlichen Recherche und Bewertung beauftragt. Im Oktober 2012 legte das Institut dazu den Rapid Report vor.

Ein Beschluss für die Patientengruppe, bei der der Einsatz eines Medikamenten-beschichteten Stents nicht in Frage kommt, steht noch aus.

Der aktuelle Beschluss des Bundesausschusses muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. (HL)

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