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Gastrointestinale Tumoren

GBA nennt konkrete Mindestmengen für Spezialärzte

Der GBA hat die Anforderungen zur Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung bei gastrointestinalen Tumoren weiter verfeinert - und konkrete Mindestmengen genannt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen zur Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung bei gastrointestinalen Tumoren und anderen Tumoren der Bauchhöhle weiter konkretisiert.

Danach muss dem Behandlungsteam mindestens ein Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie angehören, der in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung je Quartal im Durchschnitt mindestens 120 Patienten mit soliden oder hämatologischen Neoplasien behandelt hat.

Darunter müssen 70 Patienten mit medikamentöser Tumortherapie behandelt worden sein, davon 30 mit intravenöser und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung.

Vergütung orientiert sich an Onkologie-Vereinbarung

Alternativ muss ein Facharzt einer anderen Fachgruppe des Kernteams die Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten je Quartal in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nachweisen.

Es muss sich um Patienten mit soliden Neoplasien handeln, darunter 60, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon wiederum 20 mit intravenöser und/oder intrakavitärer antineoplastischer und/oder intraläsionaler Behandlung.

Bereits am 20. Februar hatte der GBA beschlossen, sich bei der Vergütung von spezifische Leistungen, die nicht im EBM abgebildet sind - zum Beispiel Tumorkonferenzen oder die interdisziplinäre Koordination eines Behandlungspfades - an der Onkologie-Vereinbarung zu orientieren.

Ebenfalls hatte der GBA festgelegt, dass das ärztliche Kernteam mindestens 140 Patienten mit schweren Verlaufsformen pro Jahr behandeln muss, diese Mindestmenge aber für eine Übergangszeit von zwei Jahren um bis zu 50 Prozent unterschritten werden kann. (HL/af)

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