Erfolgsabhängige Erstattungsbeträge

GKV-Spitzenverband: Neue Preismodelle sind gefragt

Zu den großen Herausforderungen im AMNOG gehört der Umgang mit sehr teuren und innovativen Einmaltherapien. Eine Antwort darauf könnten erfolgsabhängig adjustierbare Erstattungsbeträge sein.

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Unter den aktuellen Herausforderungen sieht Dr. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband den Umgang innovativen Einmaltherapien und deren Versprechen einer Heilung von schwerwiegenden Erkrankungen als besonders schwierig an.

Derzeit sind in Deutschland neben zwei CAR T-Zelltherapien drei Gentherapien zugelassen, weitere Zulassungen werden erwartet. Gemeinsam sei diesen Therapien ihr „exorbitant hoher Preis“ von weit über einer Million Euro, dies allerdings auch mit einem Heilungsversprechen. Dies stehe aber, so Haas, in einem Missverhältnis zur Nachweislage.

Vorhandene Daten seien meist nur über kurze Zeiträume verfügbar, sie erlaubten keinen Vergleich zu vorhandenen Therapien. Und in der EMA bestehe zunehmende Bereitschaft, diese neuartigen Arzneimittel immer schneller und auf Basis immer weniger aussagekräftiger Daten zuzulassen.

Vergütung auf Raten oder Rückzahlung

Mit anwendungsbegleitenden Datenerhebungen könnte eine Grundlage sowohl für evidenzbasierte Therapieentscheidungen als auch für eine angemessene Preisfindung gefunden werden.

Möglich seien ferner erfolgsabhängig prospektiv adjustierbare Erstattungsbeträge. Und zwar in zwei Varianten: Bei einem erfolgsabhängigen Ratenmodell wird die Gesamtvergütung auf eine Initialrate und Folgeraten verteilt, die gezahlt werden, solange der Erfolg einer Therapie andauert.

Beim erfolgsabhängigen Rückzahlungsmodell wird hingegen die gesamte Vergütung bei Therapiestart gezahlt, Rückzahlungsbeträge vom Hersteller an die Kassen fallen dann an, wenn Misserfolgskriterien erfüllt sind. (HL)

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