Entlassmanagement

Gassen geht auf die Kliniken zu

Die KVen zeigen sich großzügig. Für das Entlassmanagement der Kliniken soll die Approbation genügen.

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BERLIN. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen hat die Krankenhäuser aufgefordert, Algorithmen festzulegen, wie das Entlassmanagement ablaufen solle.

Die um die Krankenhäuser erweiterte Bundesschiedsstelle hat vor kurzem die Regularien für das vom Gesetzgeber geforderte Entlassmanagement der Krankenhäuser festgelegt.

Die Krankenhäuser stoßen sich aber an der vorgesehenen Registrierung der teilnehmenden Klinikärzte mit ihrer lebenslangen Arztnummer bei den KVen.

Für die Registrierung sei eigentlich jeweils der Facharztstatus Voraussetzung, sagte Gassen. Er hat nun angeboten, dass die KVen wegen des Fachärztemangels in den Krankenhäusern bei der Registrierung der Ärzte lediglich auf der Approbation bestehen würden, sagte Gassen am Dienstagabend vor Journalisten in Berlin.

In der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es nach wie vor Hoffnungen auf eine Entschärfung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (SVSG). "Ich glaube, dass manche die Wirkung dessen, was sie da in die Welt gesetzt haben, unterschätzt haben", sagte Gassen.

Komme das Gesetz wie bisher formuliert, drohten dem Gesundheitsministerium (BMG) haftungsrechtliche Risiken. Gassen bezog sich dabei auf Passagen, die die Aufsicht des Ministeriums über den Gemeinsamen Bundesausschuss berührten.

Mit dem Gesetz soll ein neuer Paragraf 91b in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden. Der soll dem BMG ermöglichen, selbst nach der Nichtbeanstandung einer vom GBA erarbeiteten Richtlinie Änderungen sogar selbst vorzunehmen.

Wenn Krankenhäuser oder Ärzte mit einer geltenden Richtlinie im Rücken investierten, und die Richtlinie würde dann vom Ministerium geändert, träten Haftungsfragen auf den Plan.

Gassen sprach von einem "engen, abgestimmten Vorgehen der Bänke", der GBA-Trägerorganisationen in der Diskussion mit dem Gesetzgeber über das Gesetzesvorhaben. (af)

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