Gesetzesanträge

Gelb-rot-grüne Farbenlehre zur Krankenhauspolitik

FDP, Linke und Grüne bringen jeweils Gesetzesentwürfe zur Klinikfinanzierung ein. Aussicht auf Erfolg haben die Vorstöße nicht. Sie sind aber ein Fingerzeig auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Mehrere Oppositionsfraktionen im Bundestag haben sich für eine Reform der Krankenhausfinanzierung ausgesprochen.

Mehrere Oppositionsfraktionen im Bundestag haben sich für eine Reform der Krankenhausfinanzierung ausgesprochen.

© Waltraud Grubitzsch/dpa

Berlin. FDP, Linke und Grüne haben sich für eine Reform der Krankenhausfinanzierung ausgesprochen und dabei einen Vorgeschmack auf unterschiedliche Akzentuierungen im Bundestagswahlkampf gegeben. Der Gesundheitsausschuss hörte am Mittwoch mehrere Verbände zu Gesetzesanträgen an, die die drei Oppositionsparteien parallel vorgelegt hatten.

Am weitesten geht die Linke in ihrem Antrag. Darin fordert die Fraktion einen „Systemwechsel im Krankenhaus“. Um diesen herbeizuführen, sei das Fallpauschalen-System (DRG) abzuschaffen und zum Prinzip der Selbstkostendeckung zurückzukehren. Das Gebot der Trägervielfalt sei durch „das Ziel einer Trägerschaft auf gemeinwohlbasierter und nicht-kommerzieller Basis“ zu ersetzen. Dazu soll der Bund einen Rekommunalisierungsfonds auflegen. Dieser soll Länder und Kommunen unterstützen, Krankenhäuser „zu entprivatisieren“.

An der Krankenhausplanung seien „Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte“ demokratisch zu beteiligen. Der Bund soll zudem einen Beitrag zur Investitionskostenfinanzierung – eigentlich Sache der Länder – leisten. Jeder von den Ländern zusätzlich finanzierte Euro sei mit einem Euro aus Bundesmitteln bis zu einer Maximalsumme von 2,5 Milliarden Euro jährlich zu bezuschussen.

Was wollen die Grünen?

Moderater gehen die Grünen das Thema an. Zwar sprechen auch sie sich für eine Reform der Betriebskostenfinanzierung aus. Dabei soll das DRG-System aber lediglich um eine „Säule der Strukturfinanzierung“ ergänzt werden. „Bedarfsnotwendige Vorhaltestrukturen“ in Krankenhäusern der Grundversorgung auf dem Land, pädiatrische Abteilungen oder die Notfallversorgung sollen so „sicher finanziert werden“.

Bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen seien „spezielle Bedürfnisse“ zu berücksichtigen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink. „Je nach Alter und Gesundheitszustand brauchen sie beispielsweise mehr Erklärungen und Zuspruch oder auch dauerhaft unmittelbare Betreuung.“ Kindermedizin sei zudem häufig Notfallmedizin.

Die Höhe der Fallpauschalen soll nach dem Willen der Grünen stärker nach bundesweit definierten „Versorgungsstufen“ differenziert werden. Nötig seien überdies Anreize für Qualität und sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Wie die Links-Fraktion fordern auch die Grünen eine größere, sprich „dauerhaft hälftige“ Beteiligung des Bundes an der Investitionskostenfinanzierung.

Die Pläne der FDP

Die Liberalen wollen Mängel und bürokratischen Ballast im DRG-System mithilfe einer neuen Kommission beseitigen. Kliniklobby, Kostenträger, Länder, Wissenschaftler, Gewerkschafter und Patienten sollen dort „alternative Finanzierungsmodelle“ prüfen. Die Modelle sollen sicherstellen, dass die „mangelnde Investitionskostenfinanzierung“ abgebaut und der Leitsatz „ambulant vor stationär“ stärker zum Tragen kommt. Auch sollen Anreize geschaffen werden, damit sich Kliniken spezialisieren.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, den Kliniken fehlten jährlich mindestens vier Milliarden Euro, um Investitionen in medizinische Geräte oder ähnliches stemmen zu können. Die Länder kämen „seit Jahren“ ihrer Verantwortung zur Investitionskostenfinanzierung nicht nach. Zusätzliche Bundesmittel seien unerlässlich.

Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach sich ebenfalls für eine „additive Kofinanzierung“ des Bundes aus. Die grundgesetzlich verbriefte Hoheit der Krankenhausplanung der Länder müsse allerdings gewahrt bleiben. Eine Bevorzugung kommunaler Träger – wie von der Links-Fraktion gefordert – lehnt die BÄK ab. „Einer einseitigen Dominanz im Sinne einer Marktbeherrschung ist auch mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln vorzubeugen.“

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