Kommentar
Geld muss Versorgung folgen
Die Kontroverse zwischen Vertragsärzten und dem Bundesversicherungsamt weist auf Lücken im Vergütungssystem hin.
Veröffentlicht:Wie Kassen und KVen die Vergütung miteinander regeln, braucht mehr Freiheitsgrade. Dass es für 2020 noch keine abschließenden Vergütungsverträge zwischen Kassen und KVen gibt, weist darauf hin, dass etwas in diesem System unrund läuft. Und der Böse ist nicht zwingend das Bundesversicherungsamt (BVA).
Es hat 2018 den Kassen schlicht mitgeteilt, was laut Gesetz eigentlich verhandelt werden darf. Die jährliche Anpassung des Behandlungsbedarfs folgt einem gesetzlich vorgegebenen Muster. Nach Ansicht des Bonner Amtes wurde hier aber wohl oft Pi mal Daumen gerechnet. Zudem haben die Kassen den Ärzten auch eher freihändig Fördertöpfe zur Verfügung gestellt. Ein Versorgungsinteresse darf unterstellt werden. Gleichwohl musste das BVA seinen Job machen und mahnen.
Den Vorstand zu den zuständigen Ministern zu schicken, wie es die KBV-Vertreterversammlung am Freitag beschlossen hat, ist ein erster Schritt, aber keine schnelle Lösung. Es ist klar ersichtlich, dass hier nicht über Money for Nothing gesprochen wird. Die Ärzte sehen für das Honorar ja Patienten. Wenn es also in der Versorgungsrealität Vergütungsanteile gibt, die mit dem System nicht kompatibel sind, sollte man das System ändern und das Geld der Versorgung folgen lassen.
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