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"Shared Decision Making"

Gemeinsam entscheiden, gut therapieren

Teilnehmende Hausärzte in Bremen und Bremerhaven können die Leistung abrechnen.

Veröffentlicht:

BREMEN. Der Add-on-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen der AOK Bremen/ Bremerhaven und der KV Bremen soll um das Element des "Shared Decision Making" (SDM) erweitert werden. Das teilt die AOK an der Weser mit. Der neue Vertrag honoriere die gemeinsame Entscheidungsfindung vor allem bei chronisch erkrankten Patienten.

Dabei sollen sie über das neue Modul den Therapieverlauf steuern. Die teilnehmenden Ärzte müssen aber zuvor eine Fortbildung zu den Forschungsergebnissen des SDM machen.

Dafür werden die neuen Leistungen auch eigens honoriert, und zwar mit einer kontaktunabhängigen Quartalspauschale für höchstens zwei Quartale im Jahr und bei chronisch Kranken ebenfalls über eine Quartalspauschale für maximal zwei Quartale im Jahr. Kommt eine weitere chronische Krankheit hinzu, wird die Pauschale für ein Quartal im Jahr erhöht. Die Höhe der Pauschalen steht noch nicht fest.

Die 450 Bremer Hausärzte und Kinderärzte, die an der HzV mit der KV Bremen teilnehmen, sind mit dem neuen Vertrag Vorreiter in Deutschland, hieß es. "SDM ist zwar ein Thema in etlichen Pilotprojekten des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die konkrete Ausgestaltung in Form einer hausarztzentrierten Versorgung existiert bisher aber nicht."

Die gemeinsame Entscheidungsfindung werde vor allem von besonders schwer Erkrankten gewünscht. Je schlechter der Gesundheitszustand und je höher die Bildung des Patienten, um so größer sein Wunsch nach "Shared Decision Making", so die AOK. (cben)

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