Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht billigt Kassenregress

Veröffentlicht:

DESSAU-ROßLAU/HALLE (dpa). Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau nach Angaben des Landessozialgerichts in Halle.

In dem Fall war ein volltrunkener Mann, der auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt. Behandlungskosten und Krankengeld beliefen sich auf 10 000 Euro. Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs forderte die Kasse 20 Prozent der Kosten zurück. Der Fahrer klagte dagegen vergeblich.

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Az: S 4 KR 38/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Für Praxen in unterversorgten Gebieten

Weiterbilder in Bayern können Extra-Förderung bekommen

Hauptstadtkongress

Patientensteuerung funktioniert nur mit Vertrauen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht