Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht billigt Kassenregress

Veröffentlicht:

DESSAU-ROßLAU/HALLE (dpa). Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau nach Angaben des Landessozialgerichts in Halle.

In dem Fall war ein volltrunkener Mann, der auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt. Behandlungskosten und Krankengeld beliefen sich auf 10 000 Euro. Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs forderte die Kasse 20 Prozent der Kosten zurück. Der Fahrer klagte dagegen vergeblich.

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Az: S 4 KR 38/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an

Nichtinfektiösen Durchfall erkennen

Das sind die Warnzeichen für chronische Diarrhö

Lesetipps
Ärztin mit Patientem

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram