Gericht billigt Kassenregress

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DESSAU-ROßLAU/HALLE (dpa). Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau nach Angaben des Landessozialgerichts in Halle.

In dem Fall war ein volltrunkener Mann, der auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt. Behandlungskosten und Krankengeld beliefen sich auf 10 000 Euro. Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs forderte die Kasse 20 Prozent der Kosten zurück. Der Fahrer klagte dagegen vergeblich.

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Az: S 4 KR 38/08

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