Gericht urteilt zu Datenschutz

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KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht wird heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. Nach dem Gesetz werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Fast 35 000 Menschen haben Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen das seit 2008 geltende Gesetz. Die Kläger fürchten einen "Dammbruch" bei der Einschränkung von Grundrechten. Die Bundesärztekammer hatte zuvor vergeblich gefordert, dass Ärzte als Berufsgeheimnisträger genau wie Seelsorger und Abgeordnete von Vorratsdatenspeicherung und Telefonüberwachung ausgenommen werden.

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