Streik am Tabea

Gericht verhindert ärztliche Leiharbeit zum Ausgleich von Streiks

Ärztinnen und Ärzte setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen am Tabea in Hamburg ein. Heute können sie dafür streiken, ohne dass Leiharbeiter die Wirkung des Streiks aushöhlen.

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Hamburg. Der heutige Streik von Ärztinnen und Ärzten des Krankenhauses Tabea in Hamburg kann vom Krankenhausträger Artemed nicht durch den Einsatz von Leiharbeitskräften kompensiert werden. Ein entsprechender Versuch ist nach Angaben des Landesverbandes Hamburg im Marburger Bund (MB) durch ein gerichtliches Eilverfahren verhindert worden.

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem bestreikten Betrieb für Tätigkeiten, die sonst von Streikenden erledigt würden, verstoße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, teilte der MB mit. Ein Verstoß dagegen könne mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Im gescheiterten Versuch des Krankenhauses sah Katharina von der Heyde, MB-Geschäftsführerin und Verfahrensbevollmächtigte in dem Eilverfahren, eine Aushöhlung der Wirkung des Streiks. Nachdem das Arbeitsgericht sich der MB-Auffassung angeschlossen hatte, habe das Tabea zugestimmt, am Streiktag keinen einzigen Leiharbeitnehmer einzusetzen.

Dr. Pedram Emami: "Keine Aushöhlung des Grundrechts auf Streik"

„Streiken ist ein Grundrecht. Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie Arbeitgeber versuchen, dies auszuhöhlen – nicht heute und nicht in Zukunft. Erforderlichenfalls werden wir den Arbeitgebern auch gerichtlich die Grenzen ihres Handelns aufzeigen“ sagte Dr. Pedram Emami, erster Vorsitzender des Marburger Bundes Hamburg. Emami ist auch Präsident der Ärztekammer Hamburg. (di)

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