KV Baden-Württemberg

Gesetzentwurf "realitätsfern"

Veröffentlicht:

STUTTGART. Das von der Bundesregierung vorgelegte Anti-Korruptionsgesetz ist aus Sicht der KV Baden-Württembergs (KVBW) in maßgeblichen Punkten "nicht sachgerecht, realitätsfern und nicht akzeptierbar". Die KVBW fordert in einer Mitteilung daher Änderungen am Entwurf.

"Es besteht weiterhin eine erhebliche Rechtsunsicherheit, welches Verhalten und welche Formen gewünschter Kooperationen erlaubt und welche strafbar sind", kritisiert KV-Vorstandschef Dr. Norbert Metke. Für Ärzte und Psychotherapeuten sei "zwingend klar zu regeln", welche Art der Zusammenarbeit vom Straftatbestand ausgenommen ist.

Der Gesetzgeber hat nach Kritik von Verbänden Ärztekooperationen in die Liste der Ausnahmen aufgenommen.

Metke kritisiert jedoch: "Erklärende Ausführungen hierzu in der Begründung zum Gesetz reichen bei der Vielfalt an Fallkonstellationen bei weitem nicht aus. Dies muss direkt im Gesetzestext verankert und klargestellt werden, um die Beteiligten vor kontinuierlicher Unsicherheit und prozessualen Auseinandersetzungen zu schützen." (jk)

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