Ärzteausbildung

Gesetzesnovelle: Österreichische Ärztekammer geht auf die Barrikaden

Mit einer scharfen Resolution wehrt sich die Österreichische Ärztekammer gegen die radikale Neuordnung der Ärzteausbildung.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss deutliche Kritik seitens der Österreichischen Ärztekammer für die Novellierung des Ärztegesetzes einstecken.

© FOTOKERSCHI.AT / APA / picturedesk.com / picture alliance

Wien. Der österreichische Nationalrat ist jüngst den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses gefolgt und hat wesentliche Änderungen in dem seit 1998 bestehenden Ärztegesetz beschlossen, die die Ärzteliste, die Ausbildung und die Qualitätssicherung betreffen. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) empfindet das Novellierungsvotum als Frontalangriff auf ihre Organisation. „Wir sind fassungslos über die Desavouierung des ärztlichen Berufsstandes ohne Not mitten in einer Pandemie“, wetterte ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres.

ÖÄK-Vizepräsident Harald Mayer legte noch nach: „Statt österreichweit einheitlich die Ausbildungsagenden der Ärzte zu vollziehen, müssen die Bundesländer jetzt mit Steuermitteln neun Parallelsysteme aufbauen – das Geld wäre besser in der Versorgung der Bevölkerung investiert.“

Der Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte geißelt die Novelle als ungerechtfertigten Angriff auf die Kammer und deren Selbstverwaltung. „Stattdessen zahlt die Bevölkerung doppelt drauf – die Österreicherinnen und Österreicher bekommen für zusätzliche Kosten ein schlechteres, zersplittertes und unausgegorenes System“, prophezeit Mayer.

Von Seiten des Parlamentes heißt es indes, der Bund wolle mit Bundesländern und Ärztekammer hohe Standards für Ausbildung und Qualität entwickeln. Die mit breiter Mehrheit beschlossene Novelle zum Ärztegesetz betreffe drei wesentliche Punkte: die Ärzteliste, die Ausbildung und die Qualitätssicherung. Die Änderungen dienten der Umsetzung der Entschließung des Nationalrats vom 8. Juli 2020 sowie der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 5. März 2020 und 12. Juni 2020.

Länderkompetenzen beschnitten

Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verdeutlicht, sei vor 35 Jahren im Ärztegesetz in Bezug auf die Ausbildung in Länderkompetenzen eingegriffen worden. Der VfGH habe nun die betreffenden Bestimmungen aufgehoben. Nunmehr werde gesetzlich verankert, dass die Ausbildung im Verantwortungsbereich der Länder liege. Man wolle aber verhindern, dass es neun unterschiedliche Ausbildungsrichtlinien gibt, betonten der Minister sowie Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Daher werde die zentrale Koordination beim Ministerium bleiben.

Auch bei der Qualitätssicherung für den Niedergelassenen-Bereich bleibe die zentrale Regelung beim Ministerium. Man werde sich bis Ende 2022 Zeit lassen, um eingehend mit den Ländern, der Ärztekammer und der Sozialversicherung entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. Der dritte Punkt betrifft die Führung der Ärzteliste. Diese ist wichtig, um festzustellen, wer Arzt bzw. Ärztin ist. Bei groben Verletzungen kann die Erlaubnis entzogen werden, den Beruf auszuüben.

Resolution betont Ärztevorbehalt

Die ÖÄK hat inzwischen eine Resolution verabschiedet, die klar den Anspruch der Ärzteschaft auf (Mit-)Bestimmung abzielt. „Die Qualität der ärztlichen Ausbildung kann nur sichergestellt werden, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten, mit ihrem eigenen Wissen und der eigenen Erfahrung, geplant und strukturiert wird. Denn sie wissen selbst am besten, welche Rahmenbedingungen und Inhalte der Ärztenachwuchs benötigt, um die Patientenversorgung in Österreich weiterhin auf hohem Niveau zu halten“, heißt es.

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