Gesucht: Eine Ordnung für den Vertragswettbewerb

Klare Regeln für die Delegation ärztlicher Leistungen, Stärkung der Hausärzte in KVen und Ordnung im Verhältnis von Kollektiv- zu Selektivverträgen will die Union.

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Serie zum GKV-Versorgungsgesetz: Alle Artikel über "Röslers Hürdenlauf"

BERLIN (HL). Wenn die Selbstverwaltung trotz gesetzlicher Möglichkeit nicht handelt, muss es die Politik tun. Das gilt für die Delegation ärztlicher Leistungen, für die der Bundesausschuss trotz erfolgreicher Modellversuche noch immer keine Richtlinie erlassen hat.

Diese "hinhaltende bis blockierende Position der Beteiligten im GBA ist nicht hinnehmbar", kritisiert der Arbeitskreis Gesundheit der Unions-Fraktion und schlägt vor:

• Gesetzliche Fristsetzung für die Selbstverwaltung und alternativ eine Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium;

• ferner eine zeitnahe Evaluation der Modellvorhaben als Basis eines Gesetzes über regelhafte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen.

Bewährt hat sich nach Auffassung der Unionspolitiker auch die Telemedizin. Darum sollte die telemedizinische Kooperation zwischen Ärzten in ländlichen Regionen und Spezialisten in Schwerpunktpraxen und Kliniken ausgebaut werden. Notwendig sei eine angemessene Förderung und Vergütung dieser Leistungen.

Angesichts einer gegenläufigen Entwicklung der Haus- und Facharztzahlen bei steigendem Bedarf an Hausärzten müsse deren Position in den KVen gestärkt werden.

Das soll mit drei Instrumenten geschehen: Haus- und fachärztliche Budgets müssen getrennt werden. Grundsätzlich sollen KV-Vorstände aus drei Mitgliedern bestehen: je ein Mitglied für Haus- und Fachärzte auf Basis eines Vorschlagsrechts der jeweiligen Gruppierung mit einer Bestätigung durch die Vertreterversammlung sowie einem Vorsitzenden des Vorstands. Die beratenden haus- und fachärztlichen Fachausschüsse will die Union gesetzlich verankern.

Keine Lösungen, nur Fragen fallen den Unionspolitikern zum Verhältnis zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen ein. Tatsache ist: Die Realität der korporatistischen Konkordanzdemokratie.

Auf Deutsch: gemeinsam und einheitlich - hat Konkurrenz bekommen durch die Idee der Selektivverträge, die auf dem Wettbewerbsprinzip beruhen. Beides passt aber nicht zusammen, ordnungspolitischer Salat mit jeder Menge Streit ist die Folge.

Aus diesem Grund wollen die Unionspolitiker folgende Fragen klären:

• Ersetzen Selektivverträge den Kollektivvertrag oder ergänzen sie ihn? Bei einem Nebeneinander: Wie kann die Budgetbereinigung einfach und zeitnah erfolgen?

• Wenn das das Ziel der Integrationsversorgung sein soll, eine populationsbezogene Vollversorgung zu erreichen - ist dann nicht im Interesse der Mitglieder kleinerer Kassen das Kollektivvertragssystem vorzuziehen?

• Wie können Krankenkassen motiviert werden, qualitätsgesteuerte Versorgungsverträge zu schließen, anstatt Risikoselektion zu betreiben?

• Ist es notwendig, DMP fortzuführen, wenn die davon betroffenen Krankheiten im Morbi-RSA berücksichtigt sind? Schließlich: Kann dieser RSA entbürokratisiert werden?



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