Pandemie

Gesundheitsfonds zahlt für Ausgleiche 2,2 Milliarden Euro

Für die Bekämpfung der Pandemie wurde die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds abgeschmolzen. Insgesamt 2,2 Milliarden wurden 2020 entnommen.

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Berlin. 2,2 Milliarden Euro sind im Vorjahr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für pandemiebedingte Ausgleichszahlungen entnommen worden. Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion mitgeteilt.

Größter Posten sind mit 814 Millionen Euro Zahlungen an Heilmittelerbringer, 701 Millionen Euro wurden für neu geschaffene Intensivbetten aufgewendet. 335 Millionen Euro flossen an Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Für die SARS-CoV-2-Testungen bei asymptomatischen Personen sind der Liquiditätsreserve im Vorjahr 286 Millionen Euro entnommen worden. Die Corona-Prämie für Pflegekräfte zog Kosten in Höhe von 93 Millionen Euro nach sich. Da die Regierung 2020 zusätzlich zum Bundeszuschuss (14,5 Milliarden Euro) dem Gesundheitsfonds weitere 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat, seien auch privat Krankenversicherte über ihre Steuerzahlungen an den Kosten beteiligt worden, heißt es.

Auf Nachfrage der Linken-Fraktion schlüsselt die Regierung die anteiligen Leistungen der PKV-Unternehmen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung auf:

  • Kosten der Impfzentren: Die Kosten für Errichtung, Vorhaltung und den laufenden Betrieb der Zentren sowie der mobilen Impfteams würden hälftig von den Ländern sowie von GKV und PKV getragen. Hier habe die Privatassekuranz gemäß ihrem Versichertenquorum einen Anteil von sieben Prozent zu tragen. Die Quantifizierung der Kosten sei aber „zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“, so die Regierung.
  • Schutzimpfungen: Auch für die Aufwendungen für Schutzimpfungen, so sie nicht von Bund und Ländern getragen werden, ist die PKV mit einem Anteil von sieben Prozent beteiligt. Dieser errechne sich aus der anteiligen Zahl der PKV-Versicherten vermindert um dem Beihilfeanspruch für beihilfeberechtigte Versicherte.
  • Botendienste für Arzneimittel: Hier kann das Bundesgesundheitsministerium nur Schätzungen angeben. Danach entstanden der PKV im Vorjahr Kosten in Höhe „eines hohen, einstelligen Millionenbetrags.
  • Testungen symptomatischer Personen: Nach Angaben des PKV-Verbands kam es im vergangenen Jahr hierfür zu Aufwendungen in Höhe von rund 56 Millionen Euro.
  • Hygienepauschalen: Die Kosten im Rahmen der ambulanten privatärztlichen Behandlung beliefen sich nach PKV-Schätzungen im Vorjahr auf 466 Millionen Euro, bei Zahnärzten waren es demnach schätzungsweise 151 Millionen Euro. Die entsprechenden zusätzlichen Ausgaben für die Hygienepauschale bei Heilmittelerbringern wird vom PKV-Verband auf 28 Millionen Euro taxiert.
  • Telemedizin: Rund 19 Millionen Euro Kosten sind den PKV-Unternehmen im Vorjahr für den erweiterten Einsatz telemedizinischer Leistungen in der ambulanten Versorgung entstanden.

Weitere finanzielle Aufwendungen der PKV-Unternehmen ergaben sich nach Darstellung der Regierung aus der Beteiligung etwa an der Sonderzahlung für besonders belastete Pflegekräfte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern (sieben Millionen Euro) oder aus der Beteiligung an der Refinanzierung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Remdesivir. (fst)

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