Gesetzentwurf

GroKo plant weitere Tabak-Werbeverbote

Ärzte mahnen seit Jahren, Reklame für Zigaretten und Co. konsequenter zu unterbinden, um vor allem junge Leute vor Schäden zu bewahren. Nun wollen Union und SPD damit vorankommen – und legen Gesetzespläne vor.

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Plakatwerbung für Zigaretten – ab Januar 2022 soll nach den Plänen der GroKo Schluss damit sein.

Plakatwerbung für Zigaretten – ab Januar 2022 soll nach den Plänen der GroKo Schluss damit sein.

© Wolfram Steinberg / dpa/ picture-alliance

Berlin. Die große Koalition will nach langem Ringen weitere Werbebeschränkungen fürs Rauchen zum Schutz der Gesundheit auf den Weg bringen. „Ich bin froh, dass wir endlich gemeinsam mit der Union einen Gesetzentwurf für ein umfassendes Verbot der Tabak-Außenwerbung in den Bundestag einbringen können“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der dpa. Vorgesehen ist, Plakatwerbung ab 2022 schrittweise zu verbieten. Ins Visier kommen dabei auch Elektro-Zigaretten. Weitergehende Verbote sind für Kinowerbung und Marketingaktionen geplant. Über die Gesetzespläne soll der Bundestag voraussichtlich am 29. Mai erstmals beraten.

Ab 2022 soll das Verbot gestaffelt umgesetzt werden

Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden, um besonders junge Leute auch vor Risiken neuer Angebote zu schützen. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten dann ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und Tabakprodukten als Gewinnen bei Preisausschreiben.

Zweiter Anlauf der Koalition

Der gemeinsame Entwurf ist der zweite schwarz-rote Anlauf, um auch in Deutschland zu strikteren Reklameregeln zu kommen. „Dafür hat die SPD lange gekämpft“, sagte Miersch. Ein erster Versuch war in der vorigen Wahlperiode an der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte zwar 2016 Plänen des Ernährungsministeriums zu. Das Gesetz wurde im Bundestag nur nie beschlossen. Im Dezember 2019 votierte die CDU/CSU-Fraktion dann aber für ein Positionspapier, das nun die Basis für das weitere Vorgehen der Koalition bildet.

Radio- und Fernsehwerbung bereits verboten

Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften. In Kombination damit würden die neuen Schritte als wirksame Mittel eingeschätzt, um eine weitere Senkung der Raucherquote zu erreichen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Denn Außenwerbung sei allgemein präsent. Kinowerbung finde in einem „positiv besetzten Kontext von Unterhaltung“ statt. Und Gratis-Proben könnten Einstiegsanreize besonders für junge Erwachsene setzen.

Die Eingriffe in Rechte der Tabak- und Werbewirtschaft würden „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung als gerechtfertigt angesehen“, argumentieren Union und SPD im Entwurf. Zulässig bleibe Werbung direkt an Verkaufsstellen. Und Tabakprodukte unterschieden sich auch grundlegend von anderen legal beworbenen Produkten. „Wohl kein anderes dieser Produkte ist bereits bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gleichermaßen gesundheitsschädlich.“ Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) hatte bereits im Dezember betont: „Jedes Jahr sterben in Deutschland 120 .000 Menschen einen qualvollen Tabaktod. Die meisten beginnen in der Jugend, und diese wollen wir schützen.“

„Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Wirtschaftsinteressen“

In den Blick nehmen wollen Union und SPD auch neue Produkte. Daher sollen E-Zigaretten bei den Werbeverboten mittelfristig gleich behandelt werden, wie Miersch sagte. Die Risiken auch nikotinfreier E-Zigaretten seien inzwischen klar belegt. „Gesundheitsschutz hat hier Vorrang vor Wirtschaftsinteressen.“ Sichergestellt werden solle zudem, dass die Inhaltsstoffe von E-Zigaretten besser erforscht, kontinuierlich kontrolliert und wo notwendig verboten werden.

Die Bundesärztekammer hatte es Ende vergangenen Jahres begrüßt, dass die Union jetzt einen zweiten Anlauf möglich macht – aber auch die vorgesehenen Übergangsfristen von weiteren Jahren kritisiert. Die Tabakbranche warnte wiederholt vor einem „unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff“ in die Freiheit zu werben. Maßgebend für den Rauchbeginn besonders von Minderjährigen sei das Rauchverhalten bei Freunden und in der Familie - nicht Werbung. (dpa)

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