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Defibrillatoren

Grünes Licht für ambulantes Einsetzen

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STUTTGART. Kardiologen, die am Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK teilnehmen, können künftig Defibrillatoren ambulant implantieren. Die Ärzte dürfen laut Mitteilung Versicherten im Facharztprogramm der beiden Kassen ab 1. April implantierbare Cardioverter Defibrillatoren (ICD) einsetzen. Die Kardiologen müssen die vertraglichen Voraussetzungen laut Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie erfüllen, was derzeit rund 15 der 200 Herzspezialisten im Facharztvertrag tun. Bundesweit dürfen ansonsten nur spezialisierte Kliniken diese Leistung anbieten.

Die Kassen erstatten die Erstimplantation für Ein- oder Zwei-Kammer-Systeme. Außerdem bezahlen sie auch den Aggregatwechsel für Ein-, Zwei- oder Drei-Kammer-Systeme. Für die Implantation wurden Erstattungen vereinbart, die etwas unter der Ein-Tages-Fallpauschale für Kliniken liegen. "Die Vergütungspauschale erlaubt es, technisch höherwertige Geräte zu verwenden", sagt Dr. Ralph Bosch von MEDI Baden Württemberg, einem der Vertragspartner auf Ärzteseite. (ajo)

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