Fernbehandlung

Modellprojekte: Kammer lädt Bewerber ein

Baden-Württemberg startet die Bewerbungsphase für Modellprojekte zur Fernbehandlung. Ein Kriterienkatalog als Messlatte liegt bereits vor.

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STUTTGART. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg öffnet sich für Projekte, in denen Modelle der Fernbehandlung erprobt werden sollen. Kammer-Präsident Dr. Ulrich Clever gab den Start der Bewerbungsphase für das Projekt bekannt. Erstmals in Deutschland gestatte eine Kammer, dass ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze abgewickelt werden, so Clever.

Als ein mögliches Projekt bezeichnet der Kammerchef, dass Ärzte außerhalb der Öffnungszeiten von Praxen und unabhängig von Notfallpraxen Patientenanrufe entgegennehmen. Nach telefonischer Anamnese und Befunderhebung, falls nötig unterstützt durch via Smartphone übertragene Fotos, könnten die Ärzte dann eine Diagnose stellen, den Patienten beraten –  inklusive Rezeptausstellung und Krankschreibung, so Clever.

Die Kammer habe einen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem Bewerbungen beurteilt werden sollten. Die geänderte Berufsordnung der Kammer schreibt in Paragraf 7 Absatz 4 vor, dass die Modelle genehmigt und evaluiert werden müssen. Bisher durfte Telemedizin nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sichergestellt ist.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die Vertreterversammlung der Kammer grünes Licht für den bundesweit einmaligen Passus gegeben. Nach Einschätzung von Clever stellt die Neuregelung einen "Paradigmenwechsel in der ärztlichen Behandlung" dar. "In anderen Ländern ist das längst Versorgungsrealität. Wir reagieren nicht zuletzt auf die große Nachfrage nach derartigen innovativen Lösungen aus den Reihen unserer Mitglieder."

Nach Clevers Angaben ist das Interesse für den Vorstoß bei Patienten, Politikern, Kassenvertretern und in der Industrie "riesig". Er zeigte sich optimistisch, dass Fernbehandlungen auch dazu beitragen können, dem Ärztemangel "ein Stück weit zu begegnen". (fst)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 30.03.201721:36 Uhr

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Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄK-BW) ist mit ihrem Kammer-Präsidenten Dr. med. Ulrich Clever gleich mehrfach auf dem Holzweg:

1. Landes-/Bundesärztekammern (L- und BÄK) sind für primäre Versorgungs- und Sicherstellungsaufträge bei gesetzlich Krankenversicherten nicht zuständig.
2. Nicht mal die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dürfen nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) alleinige Fernbehandlungen zulassen.
3. Ärztekammern wie KVen müssen sich als Körperschaften Öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz in Deutschland halten.
4. Grundsätze des persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnisses ändert nur ein Bundesgesetz. Vertreterversammlungen haben dafür kein Mandat.
5. Wer ärztliche Behandlungen ausschließlich auf eigene Verantwortung über Kommunikationsnetze abgewickelt, haftet juristisch (un)mittelbar.
6. Arztrechtlich kommen Behandlungsverträge zu Stande: Ohne Rückkopplung, ohne Rückmeldung und Überprüfbarkeit.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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