Westfalen-Lippe

Hausärzte sollen für Notdienst zahlen

Nach einem langen Streit über den Notdienst gibt es in Westfalen-Lippe jetzt eine Einigung: Die Kassen zahlen die Vorhaltekosten für die HzV - und wollen sich das Geld bei den Ärzten zurückholen. Neuer Streit ist programmiert.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Links herum: In Westfalen-Lippe gibt es bei den Kosten für die Notdienst-Vorhaltung eine Einigung.

Links herum: In Westfalen-Lippe gibt es bei den Kosten für die Notdienst-Vorhaltung eine Einigung.

© Klaro

KÖLN. KV Westfalen-Lippe und Ersatzkassen haben sich über Notdienst-Vorhaltekosten für Versicherte in Hausarztverträgen verständigt.

Die Krankenkassen werden der KV Westfalen-Lippe pro Versicherten und Quartal den gewünschten Aufwandsersatz von 0,62 Euro bezahlen - und sich das Geld dann von den Hausärzten zurückholen.

Mit Ausnahme der Techniker Krankenkasse gibt es in Westfalen-Lippe für alle Ersatzkassen einen vom Schiedsamt auf den Weg gebrachten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV).

Bei den Verhandlungen über das Bereinigungsverfahren konnten sich die KVWL und der Ersatzkassenverband vdek lange Zeit nicht über die Vorhaltekosten für den Notdienst einigen.

Die Kassen hatten die Übernahme der 0,62 Euro mit der Begründung abgelehnt, dass die Vertragsärzte den Notdienst ohnehin finanzieren und durch die HzV keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Das Landesgesundheitsministerium hat jetzt aber die Position der KV gestärkt. Mit dem HzV-Vertrag gehe der Sicherstellungsauftrag auf die Kassen über, so das Ministerium.

Die KV könne nach den gesetzlichen Regeln den Notdienst gegen einen Aufwendungsersatz übernehmen, müsse es aber nicht. Die vom vdek befürchtete Überfinanzierung des Notdienstes sieht das Ministerium nicht.

Es hat das Bundesversicherungsamt (BVA) über den Streitpunkt informiert. Auch das BVA sieht die KV nicht in der Pflicht.

Notdienst nicht zweimal bezahlen

Die Aufsichtsbehörde weist aber darauf hin, dass die Mehraufwendungen, die den Kassen entstehen, im Sinne der Beitragsstabilität durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen finanziert werden müssen.

Die Rechtslage sei von Anfang an eindeutig gewesen, sagt der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann der "Ärzte Zeitung". "Soll eine Dienstleistung wie der organisierte Notfalldienst der KVWL in Anspruch genommen werden, muss dieser Service auch eingekauft und entsprechend honoriert werden."

Er freue sich, dass die Beteiligten das nun einsehen. Andres Hustadt, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, begrüßte die Klärung der offenen Fragen.

Eines ist ihm besonders wichtig: "Das BVA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlungen für den Notdienst in der HzV gegenfinanziert werden müssen." Deshalb stehe der Einigung jetzt nichts mehr im Wege.

Der Vorsitzende des westfälisch-lippischen Hausärzteverbands Dr. Norbert Hartmann hält es nicht für ausgemacht, dass die Hausärzte selbst die Kosten übernehmen müssen.

"Das Gesetz sagt eindeutig, dass die Sicherstellung auf die Kassen übergeht, dann haben die Kassen auch die Kosten zu tragen." Wenn die Ersatzkassen den Hausärzten tatsächlich Geld von der Vergütung abziehen, werden sie sich mit der KVWL auseinandersetzen müssen, sagt Hartmann.

Schließlich hätten sich die Hausärzte über die KV-Umlage bereits an den Notdienst-Kosten beteiligt. "Wir können den Notdienst nicht zweimal bezahlen."

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