Hausärzteverband: Bereinigung durch KV funktioniert

STUTTGART (fst). Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg hält den lang andauernden Konflikt mit der Landes-KV um die Vergütungsbereinigung für beendet.

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Anlässlich der KV-Abrechnung für das zweite Quartal 2011 rät der Verband seinen Mitgliedern, nicht mehr wie bisher generell Widerspruch einzulegen.

Nur wenn einzelnen Ärzten die Abrechnung nicht plausibel erscheine, sei ein individueller, fristwahrender Widerspruch sinnvoll, heißt es im aktuellen Rundschreiben der Verbandsspitze.

Vor allem mit dem alten, bis Ende 2010 amtierenden Vorstand hatten Hausärzte, die in Selektivverträge eingeschrieben sind, über Kreuz gelegen.

Verträge zum Datenschutz angepasst

Mittlerweile sei das Bereinigungsverfahren durch die neue KV-Führung korrigiert worden. Allenfalls könne es durch Bundesvorgaben noch zu Problemen kommen, die der Verband noch prüfe, heißt es.

Nachdem die Abrechnung vieler Hausarztverträge wegen Bedenken von Datenschützern lange auf Eis lag, gebe es für die Vereinbarungen mit Ersatzkassen nun wieder grünes Licht, meldet der Verband.

Die Verträge seien an die neuen Datenschutzvorgaben des Paragrafen 295 SGB V angepasst worden. Für 98 Prozent der eingeschriebenen Versicherten in Hausarztverträgen funktioniere die elektronische Abrechnung damit wieder "reibungslos".

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