Kassenpatienten

Hautkrebsscreening eher selten genutzt

Nicht mal jeder fünfte GKV-Patient nimmt das regelmäßige Hautkrebsscreening in Anspruch. Das offenbart eine Hochrechnung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

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GKV-Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Doch viele nutzen das Angebot nicht.

GKV-Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Doch viele nutzen das Angebot nicht.

© 35007 / iStock

Berlin. Obwohl sie von Haut- und Hausärzten angeboten werden kann, wird die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs bislang eher selten genutzt. 7,9 Millionen GKV-Versicherte – das entspricht 17 Prozent der Kassenpatienten – nahmen sie nach einer Hochrechnung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) im Jahr 2018 in Anspruch.

Basis der Hochrechnung sind die AOK-Abrechnungsdaten. 231 Millionen Euro gaben die Kassen für das Hautkrebsscreening demnach aus.

AOK-Daten ausgewertet

Dabei haben die Wissenschaftler – allerdings nur anhand der AOK-Daten – auch die Inanspruchnahme im Zeitverlauf untersucht (Tillmanns, Schillinger, Drähter: Inanspruchnahme von Früherkennungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch AOK-Versicherte im Erwachsenenalter 2009 bis 2018; Juni 2020).

Doch auch hier zeigen sich nur niedrige Nutzerraten beim Screening: So haben von 2016 bis 2018 zwischen 28 und 45 Prozent der AOK-versicherten Frauen im Alter von 37 bis 90 Jahren am Hautkrebsscreening teilgenommen. Bei den Männern waren es zwischen 26 und 44 Prozent.

Somit nähmen zwischen 55 und 74 Prozent der Versicherten innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums gar nicht am Screening teil, schreiben die Wissenschaftler. Dabei weisen Männer laut der Analyse ab 65 Jahren tendenziell höhere Inanspruchnahmeraten aus als jüngere Versicherte.

Anspruch besteht alle zwei Jahre

GKV-Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf das Hautkrebsscreening. Dieser gilt bereits seit Juli 2008. Zudem gebe es regionale Kassenverträge, die das Screening jährlich und bereits in jüngeren Jahren auf Kassenkosten ermöglichen, heißt es.

Das WIdO hat daher auch eine Zehn-Jahres-Betrachtung aufgestellt. Allerdings wieder mit ähnlichem Ergebnis: In der Zeit von 2009 bis 2018 nahmen mehr als 42 Prozent der anspruchsberechtigten GKV-Versicherten überhaupt nicht an der Früherkennungsuntersuchung teil.

Drei bis 12 Prozent haben im betrachteten Zehn-Jahreszeitraum in mindestens fünf Jahren das Screening genutzt, also das Früherkennungsintervall voll ausgeschöpft. Weitere 5 bis 11 Prozent haben in vier der zehn Jahre teilgenommen.

Nutzungsrate in jüngeren Alterskohorten besonders niedrig

Selbst in den Versichertengruppen, die altersbedingt häufiger beim Arzt sind, schafft es nur rund ein Zehntel, tatsächlich regelmäßig das Hautkrebsscreening zu nutzen. Mit Blick auf die Jahre 2011 bis 2018 (Acht-Jahres-Zeitraum) nahmen zum Beispiel nur 11,2 Prozent der 65- und 66-Jährigen das Screening in vier der acht Jahre in Anspruch.

12,8 Prozent in dieser Alterskohorte nutzten die Früherkennungsuntersuchung immerhin in drei der acht Jahre, 15 Prozent in zwei und rund ein Fünftel nur in einem der acht Jahre. Über 40 Prozent nahmen in diesem Zeitraum überhaupt nicht an dem Screening teil.

Nicht wesentlich besser sieht es in der Alterskohorte der 80- und 81-Jährigen aus: Lediglich 13,5 Prozent waren in vier, 13,5 Prozent in drei der acht Jahre beim Hautkrebsscreening. Etwas mehr als 39 Prozent hatten es innerhalb dieses Zeitraums gar nicht in Anspruch genommen.

In den jüngeren Alterskohorten liegt die Nutzungsrate sogar noch niedriger: Rund sieben Prozent der 50- und 51-Jährigen nahmen in vier, zehn Prozent in drei der acht Jahre am Screening teil, fast 45 Prozent hingegen in keinem der betrachteten acht Jahre. (reh)

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