Während Corona-Pandemie

Heilmitteltherapie per Videoleitung möglich

Während der Corona-Pandemie dürfen auch Heilmitteltherapien per Video erbracht werden, so die KBV. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Mai.

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Berlin. Um die Versorgung aufrecht zu halten, aber gleichzeitig so wenig Kontakte wie möglich in den Heilmittelpraxen zu haben, können die Therapeuten bestimmte Leistungen nun per Video erbringen. Das gelte etwa für Krankengymnastik, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder Ergotherapie, wie die KBV berichtet.

Ärzte würden die Therapie wie gewohnt auf den Formularen 13, 14 oder 18 – je nachdem, welche Maßnahme für den Patienten medizinisch notwendig ist – verordnen. Sollten Korrekturen auf den ausgestellten Heilmittelverordnungen notwendig sein, sollen die Heilmitteltherapeuten Änderungen oder Ergänzungen auf der Verordnung jedoch selbst vornehmen können, ohne dafür eine erneute Unterschrift einholen zu müssen. Ausnahmen sind laut KBV die Angaben zum Heilmittel und zur Verordnungsmenge. Hierfür sei weiterhin die Arztunterschrift mit Datumsangabe notwendig.

Die Regelung gilt befristet für alle Behandlungen, die bis einschließlich 31. Mai 2020 durchgeführt werden. (reh)

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