Palliativgesellschaft

Heime und Hospize immer öfter mit assistiertem Suizid konfrontiert

Die Pflegekräfte in Heimen, Palliativstationen und Hospizen sehen sich zunehmend mit Anfragen nach Hilfe beim Suizid konfrontiert. Eine Fachgesellschaft hat nun Empfehlungen zum Umgang damit vorgelegt.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schwerstkranke Menschen bitten zunehmend um Hilfe beim Suizid. (Symbolbild mit Fotomodellen)

Schwerstkranke Menschen bitten zunehmend um Hilfe beim Suizid (Symbolbild mit Fotomodellen).

© Jm Niester / picture-alliance/ dpa

Berlin. Die Pflegekräfte in Heimen, Palliativstationen und Hospizen sehen sich zunehmend mit Anfragen kranker Menschen nach Hilfe beim Suizid konfrontiert.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat am Mittwoch eine Handreichung für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Hospizarbeit und Palliativversorgung publiziert. Darin geht es um den Umgang mit Anfragen zum assistierten Suizid.

Vertreter der Sterbehilfevereine sagten der „Katholischen Nachrichtenagentur“ vor kurzem, sie sähen eine wachsende Bereitschaft von Alten- und Pflegeheimen, Suizidbeihilfe in ihren Räumen zuzulassen. Die Einrichtungen stellten sich damit auf die neue vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Rechtslage ein.

Zustimmung zur Suizidassistenz am Telefon

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch und Gründer des „Vereins Sterbehilfe“ mit Sitz in Hamburg und Zürich sagte der Agentur, Mitte August hätten zwei Suizidbegleitungen in Hamburger Altenheimen stattgefunden. In diesen Fällen hätten zur Umsetzung Telefonate mit den Heimleitungen genügt.

Hintergrund der Entwicklung und der aufkommenden Debatte darüber ist das breit diskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020, mit dem die Karlsruher Richter das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung für nichtig erklärt haben.

Das Urteil politisch einzuhegen, ist dem Gesetzgeber trotz mehrerer Gesetzentwürfe zur Auswahl in der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr gelungen. Der Deutsche Ärztetag hat im Mai den Satz „Ärzte dürfen keine Beihilfe zum Suizid leisten“ aus seiner Musterberufsordnung gestrichen. Gleichzeitig bleibe es für die Ärzteschaft dabei, dass Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe sei.

DHPV kämpft gegen Suizid als Normalität

„Selbst wenn es Ansprüche gäbe, würden wir ihnen klar entgegentreten“, sagte der Geschäftsführer des Hospiz- und PalliativVerbandes Benno Bolze der „Ärzte Zeitung“. Das Urteil habe auch gesagt, dass niemand zum Suizid gedrängt werden dürfe. „Wir wissen, dass wir unsere Position in der Gesellschaft nicht zu 100 Prozent wiederfinden. Das heißt aber nicht, dass unsere Position falsch ist“, sagte Bolze.

„Wir versuchen als Verband, alles dagegen zu unternehmen, damit das Thema nicht als alltäglich angesehen wird, und die Beihilfe zum Suizid möglichst aus den Pflegeeinrichtungen draußen bleibt“, sagte Bolze.

Hinter dem Wunsch nach Suizid ständen immer ganz bestimmte Gründe wie Angst vor dem Alleinsein, vor Schmerzen, Angst anderen zur Last zu fallen. „An dieser Stelle versuchen wir aufzuklären und setzen uns für eine umfassende Versorgung ein, um der Beihilfe zum Suizid keinen Vorschub zu leisten.“

Fachgesellschaft wirbt für Aufklärung

„Suizidwünschen sollte immer mit Professionalität und Mitgefühl begegnet werden“, sagte die Palliativmedizinerin und DGP-Präsidentin Professor Claudia Bausewein am Mittwoch. Das gelte auch, wenn sich Menschen ohne schwere Erkrankungen mit der Bitte um Suizidassistenz an Einrichtungen der Hospizarbeit wendeten.

Konkret rät die wissenschaftliche Fachgesellschaft Arbeitgebern und Mitarbeitern zudem, sich verstärkt zum Thema Suizid und Suizidprävention fortzubilden. Dazu gehöre auch die Aufklärung über und Vermittlung von Alternativen wie Sterbefasten und das Beenden lebensverlängernder Maßnahmen. Sollten sich Teams oder Behandler in einer Ausnahmesituation dazu entscheiden, einen Suizid zu begleiten, sei „eine solche Gewissensentscheidung zu respektieren“, heißt es in dem Papier der DGP.

Suizidassistenz belastet Belegschaften

Die Fachgesellschaft weist auf mögliche Konsequenzen solcher Entscheidungen hin, die die Überzeugungen und das Selbstverständnis der in der Versorgung arbeitenden Menschen belasten könnten. Aus dem Blickwinkel schwerstkranker Menschen könnten Palliativ- und Hospizeinrichtungen zudem künftig als „prädestinierte Suizidstätten“ wahrgenommen werden.

Beratung, Begutachtung und die eigentliche Suizidassistenz sollten daher nicht von den Mitarbeitern der eigenen Einrichtung erfolgen. Eine Verpflichtung zur Suizidassistenz dürfe es nicht geben. Es sei Aufgabe der Träger, die Rahmenbedingungen festzulegen, ob in einer Einrichtung Suizidhilfe geduldet werde.

Arbeitgeberverband sieht keine Verpflichtung

Der Arbeitgeberverband Pflege argumentiert in eine ähnliche Richtung. „Die Pflegeeinrichtungen haben in der Regel eigene Hausordnungen und seien nicht verpflichtet, assistierten Suizid oder Suizidbeihilfe darin aufzunehmen“, antwortete der Verband auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“. Die Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern bis zum Tod gehöre dagegen zum Grundverständnis der Altenpflege. Die Ergänzung der Pflege zum Lebensende durch Palliativteams funktioniere sehr gut.

Auch beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist das Problem bekannt. „Der Auftrag unserer Mitgliedseinrichtungen ist die bestmögliche Pflege und Betreuung“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer der „Ärzte Zeitung“. Dabei seien enge gesetzliche Regelungen genauso zu beachten wie die Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen der Bewohner. „Dabei müssen wir auch unsere Mitarbeiter davor schützen, bloße Erfüllungsgehilfen zu werden“, sagte Meurer.

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