GBA-Beschluss tritt in Kraft

Hepatitis-B und -C jetzt Bestandteil des Check-ups

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Berlin. Versicherte ab 35 Jahren haben im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung ab sofort auch einen einmaligen Anspruch darauf, sich auf Hepatitis-B und -C testen zu lassen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit am 12. Februar in Kraft getreten.

Allerdings müssen Ärzte und Krankenkassen noch über die Höhe der Vergütung verhandeln und Abrechnungsziffern festlegen. Erst dann können Praxen ihren Patienten die Leistung anbieten. (ato)

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