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Hessens Kliniken gegen Abschläge

WIESBADEN (ine). Mit mehreren Eckpunkten des vom Bundesgesundheitsministeriums geplanten GKV-Versorgungsgesetzes sind Hessens Kliniken nicht einverstanden.

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Wenn Krankenhäuser ihre Zulassungen zur Erbringung von ambulanten Behandlungen einschränken müssen, werde dies die medizinische Versorgung verschlechtern, so Rainer Greunke, Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft.

Die Eckpunkte sehen unter anderem die Einschränkung des spezialärztlichen ambulanten Leistungsspektrums auf bestimmte Patientengruppen vor. Geplant sind zudem Abschläge auf die Vergütung für ambulante Behandlungen in Kliniken und eine Einschränkung der Möglichkeiten von Krankenhäusern, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu errichten.

"Gerade vor dem Hintergrund drohender ambulanter Versorgungslücken muss jeder Patient die freie Wahl haben, sich im Falle einer ambulanten Behandlung auch im Krankenhaus versorgen zu lassen", so der HKG-Geschäftsführer.

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