Bundesrat
Hessens Pläne zum Drug-Checking liegen auf Eis
Ein neuer Paragraf im Betäubungsmittelgesetz sollte die Drogen-Tests möglich machen. Dazu kommt es jetzt aber erstmal nicht.
Veröffentlicht:Berlin. Hessen kommt mit seinem Vorstoß, das sogenannte Drug-Checking einsetzen zu dürfen nicht voran. Der Tagesordnungspunkt wurde am Freitag im Bundesrat abgesetzt. Sozialminister Kai Klose (Grüne) hatte einen Antrag für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes Anfang November in die Länderkammer eingebracht.
Ziel des Drug-Checkings ist, den Nutzern illegaler Partydrogen die Möglichkeit zu geben, diese zuvor unter offizieller Aufsicht auf gefährliche Streckmittel und Verunreinigungen prüfen lassen. In einigen europäischen Nachbarländern wird dies seit geraumer Zeit praktiziert.
In Deutschland ist dies aktuell jedoch nicht möglich, da das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz keine Erlaubnis dazu erteilt. Deshalb will Hessen einen neuen Paragrafen in das Gesetz einbringen, der den Bundesländern die Rechtsgrundlage für die Drogen-Tests schafft.
Unterschiedliche Bewertung in den Ausschüssen
Die beiden Gremien, in die der hessische Antrag am 6. November zunächst verwiesen wurde, kamen inzwischen zu gegensätzlichen Bewertungen. Während der Gesundheitsausschuss im Bundesrat empfiehlt, den Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen, lehnt der Rechtsausschuss dies ab.
Doch nicht dieses Patt hat zum Absetzen von der Tagesordnung geführt. Wie aus dem Umfeld der hessischen Ministerin für Bundesangelegenheiten, Lucia Puttrich (CDU), zu hören ist, hat eine Probeabstimmung vor der Plenarsitzung am Freitag keine sichere Mehrheit signalisiert. Deshalb habe das Land auf die Abstimmung verzichtet – mit dem Hintergedanken sie nur zurückzustellen, nicht aber sie aufzugeben.
Wegen des Zwiespalts zwischen gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten wollten die meisten anderen Bundesländer zur Zeit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, heißt es bei den Hessen. (bar)