Psychiatrie

Höhere Hürden für Einweisung

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BERLIN. Die Anforderungen für die langfristige Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie werden höher gelegt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Menschen von 4089 (Jahr 2000) schrittweise auf 6652 (2013) gestiegen. Auch die Verweildauer der Betroffenen stieg von 6,2 Jahren (2008) auf knapp acht Jahre (2012), "ohne, dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt", heißt es im Entwurf.

Mit der Reform will die Regierung auch Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath ziehen. Er wurde sieben Jahre in der forensischen Psychiatrie festgehalten und später freigesprochen.

Die Anordnung einer Unterbringung soll künftig nur noch dann verhältnismäßig sein, "wenn Taten drohen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich geschädigt oder gefährdet werden". Mit dem gleichen Wortlaut werden auch die Anforderungen für den Verbleib in der Psychiatrie über sechs Jahre hinaus verschärft.

Statt fünf muss künftig alle drei Jahre ein externer Gutachter die Unterbringung überprüfen. Vorgeschrieben wird dabei, dass nicht mehr der gleiche externe Gutachter erneut beauftragt werden darf. Vor jeder Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung muss der Betroffenen zwingend mündlich angehört werden.

Den Grünen im Bundestag geht die Reform nicht weit genug. Die Abgeordneten Maria Klein-Schmeink und Hans-Christian Ströbele forderten, das gesamte Gutachterwesen gehöre "auf den Prüfstand". Die vorgeschlagenen Änderungen hätten "die unrechtmäßige Unterbringung von Mollath wohl kaum verhindert", warnen die Grünen. (fst)

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