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Honorar: Mehr Verantwortung in den Regionen

BERLIN (sun/af). Die schwarz-gelbe Koalition will das "Hamsterrad", in dem sich Ärzte sehen, stoppen. "Wer sich mehr anstrengt, soll davon auch etwas haben", heißt es in Regierungskreisen.

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Bisher seien die Anreize dazu nicht "ausreichend gegeben". Das will die Koalition mit dem geplanten Versorgungsgesetz ändern.

Vor allem aber sollen Ärzte durch finanzielle Anreize vermehrt in unterversorgte ländliche und städtische Gebiete gelockt werden.

In Paragraf 87 SGB V soll daher künftig geregelt werden, dass die Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) vor Ort die Möglichkeit erhalten, "Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen" - wie zum Beispiel Telemedizin oder Gesprächsleistungen - vereinbaren zu können.

KVen können - bei einem entsprechendem Versorgungsbedarf - einen Strukturfonds einrichten, um so mehr Ärzte in die Region zu locken. Dort hinein sollen 0,1 Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung von den KVen und ergänzend eine entsprechend gleich große Summe von den Krankenkassen einfließen.

Darüber hinaus plant die Koalition, die Abstaffelung der Regelleistungsvolumina in unterversorgten Gebieten abzuschaffen - und damit soll letztlich auch die Regressgefahr für Ärzte abgemildert werden.

KVen sollen den Leistungserbringern Kalkulationssicherheit ermöglichen. Ärzte sollen in etwa wissen, womit sie für die von ihnen erbrachten Leistungen rechnen können. Die psychotherapeutischen Disziplinen sollen angemessene Honorarsätze nach Zeiteinheiten erhalten.

Lesen Sie dazu auch: Ärzten geht Bahrs Versorgungsgesetz nicht weit genug Im Gesetz steckt der GBA 2.0 Bedarfsplanung: Flexibilität und Einfluss für die Länder Spezialärzte: Mehr Freiheiten bei seltenen Krankheiten

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