Wende in der Honorarpolitik

Hausärzte in Baden-Württemberg bekommen wieder die Honorarkeule zu spüren

Auf die Hausärzte in Baden-Württemberg könnten rückwirkend Honorarkürzungen zukommen. Bislang galt im Südwesten eine Auszahlungsquote von 100 Prozent. Das muss sich ab dem vierten Quartal 2023 ändern, hat die KV angekündigt.

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Die drohende Kappung der Honorarauszahlung ist für sie ein „Armutszeugnis fehlgeleiteter Honorarpolitik“: Die Vorsitzenden des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz (v.l.).

Die drohende Kappung der Honorarauszahlung ist für sie ein „Armutszeugnis fehlgeleiteter Honorarpolitik“: Die Vorsitzenden des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz (v.l.).

© Silicya Roth

Stuttgart. Zeitenwende in Baden-Württemberg: Die KV hat am Mittwoch angekündigt, dass ab dem vierten Quartal 2023 nicht mehr alle Leistungen zu den EBM-Konditionen vergütet werden können. Diese Situation sei „absurd“ angesichts der „vollmundigen Ankündigungen“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Hausärztebudgets abschaffen zu wollen, teilt die KVBW mit.

„Es bleibt die Hoffnung, dass es nur um vier bis fünf Quartale geht, bis die versprochene Entbudgetierung für die hausärztlichen Praxen tatsächlich kommt“, heißt es in einer Mitteilung auf der Webseite. Das Versorgungsstärkungsgesetz, das eine entsprechende Regelung enthalten soll, lässt seit Monaten auf sich warten.

Die Ankündigung bedeutet im hausärztlichen Versorgungsbereich einen Bruch mit festen Preisen: Seit dem zweiten Quartal 2013 galt für Hausärztinnen und Hausärzte eine Auszahlungsquote von konstant 100 Prozent. Und wenn das individuelle RLV/QZV-Budget eines Hausarztes überschritten wurde, ließ sich das bisher vollständig aus Rücklagen gegenfinanzieren. „Bedauerlicherweise reichen die Mittel nun nicht mehr aus“, so die KVBW.

Vollständige Gegenfinanzierung aus Rücklagen nicht mehr machbar

Während der Corona-Pandemie habe von den Kassen mehr Geld zur Verfügung gestanden, um trotz gestiegener Leistungen eine 100-Prozent-Auszahlung aus Rücklagen zu ermöglichen. Mittlerweile schlage auch die Höherbewertung von Gesprächsleistungen seit den EBM-Änderungen im Jahr 2020 immer stärker durch. Gleichzeitig gebe es aber keine zusätzlichen Finanzmittel von den Krankenkassen mehr. Die Konsequenz: Ab dem vierten Quartal seien „mengenbegrenzende Maßnahmen“ nötig.

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg zeigte sich in einer Mitteilung konsterniert. Inwieweit einzelne Praxen von der Budgetierung betroffen sind, würden sie mit der kommenden Abrechnung erfahren. Dies bezeichnete die Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Susanne Bublitz, als „untragbar“: „Bei fast 1.000 freien Hausarztsitzen in Baden-Württemberg und dem wachsenden Versorgungsdruck, den alle Praxen jeden Tag spüren, ist diese Wiedereinführung der Budgetierung für Hausarztpraxen ein Armutszeugnis fehlgeleiteter Honorarpolitik.“

Die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth, empfahl ihren Kolleginnen und Kollegen die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), um sich vor möglichen Honorarkürzungen zu schützen. Denn in der HZV würden nicht einzelne Leistungen vergütet, sondern die Hausärzte erhielten Pauschalen für die ganzheitliche Versorgung der Patienten. „Das Honorar ist transparent, kalkulierbar und schafft Planungssicherheit“, so Buhlinger-Göpfarth. (fst)

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