Coronavirus

Immunitätsausweis noch keine ausgemachte Sache

Noch laufen die Beratungen zum Immunitätsausweis nach einer SARS-CoV-2-Infektion, betont die Bundesregierung. Verfassungsrechtlich hält man das Vorhaben für unbedenklich – und auch von einer verdeckten Impfpflicht will man nichts wissen.

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Immunitätsausweis plastisch dargestellt: Die Einführung ist umstritten.

Immunitätsausweis plastisch dargestellt: Die Einführung ist umstritten.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Berlin. Die Einführung eines Immunitätsausweises nach einer durchlebten Coronavirus-Infektion bleibt in der Schwebe. Die Überlegungen dazu seien „noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.

Zunächst wolle man die Einschätzung des Deutschen Ethikrats in der Sache abwarten, da die Nutzung einer solchen Immunitätsdokumentation auch ethische Fragen aufwerfe.

„Grundsätzlich verfassungsgemäß“

Einem Immunitätsausweis könne in einer Pandemie gleichwohl „besondere Bedeutung“ zukommen, betont die Bundesregierung. Das Instrument sei in anderem Zusammenhang – etwa beim Nachweis einer Masernimmunität – bereits gesetzlich geregelt.

Verfassungsrechtliche Bedenken sieht die Regierung nicht. Es sei davon auszugehen, „dass eine Immunitätsdokumentation auch im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die betroffenen Gleichheitsrechte grundsätzlich verfassungsgemäß ausgestaltet werden könnte“.

Den Vorwurf, der Immunitätsausweis komme einer verdeckten Impfpflicht gleich, weist die Regierung mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz zurück. Dort sei geregelt, dass jede Schutzimpfung „unverzüglich“ in einem Impfausweis oder einer Impfbescheinigung zu dokumentieren sei. Daraus lasse sich keine Impfpflicht ableiten. Das Gleiche gelte für den Immunitätsausweis.

SPD: Immunität muss belegt sein

Die Einführung eines Immunitätsausweises ist innerhalb der Koalition umstritten. Die SPD macht zur Voraussetzung, dass eine Immunität nach einer Coronavirus-Infektion zunächst wissenschaftlich klar belegt sein müsse.

Oppositionsvertreter hatten vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft von Menschen mit und ohne Ausweis gewarnt. (hom)

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Kommentare
Dr. Manfred Stapff 18.07.202018:15 Uhr

Ich gebe dem Kollegen Schätzler völlig recht. Ein Ausweis ist ein Dokument, das eine bestätigte Tatsache nachweist ("ich bin deutscher Staatsbürger", "ich habe die Führerscheinprüfung bestanden", etc.). Diese Sicherheit besteht nach heutigen Kenntnisses bezüglich SARS-CoV-2 (noch) nicht. Deshalb kann man sich den bürokratischen Aufwand und die ethischen Diskussionen um einen "Ausweis" sparen.
Alternativ könnte eine durchgemachte Erkrankung oder ein PCR-, IgM- oder IgG- Testergebnis in den guten alten gelben Impfpass eingetragen werden (falls den noch irgendjemand benutzt...).

Dr. Thomas Georg Schätzler 17.07.202000:39 Uhr

Immunitätsausweis ist und bleibt Etikettenschwindel!

Mit AK-Tests werden für SARS-CoV-2-Infektionen/COVID-19-Erkrankungen typische IgM-, IgG- und selten IgA-Antikörper entsprechend validiert und auf Sensitivität und Spezifität untersucht im Patientenserum nachgewiesen. Für die Interpretation sind medizinische, infektiologische und labortechnische Fachkenntnisse erforderlich.

Wenn kein positives Ergebnis erscheint, hat der Patient entweder keine Antikörper, also keinen Kontakt mit SARS-CoV-2 gehabt. Er könnte aber ebenso hochinfektiös sein, weil er in der Frühphase der Erkrankung noch keine Antikörper gebildet hat. Dies ließe sich nur durch den spezifisch-aktuellen Erregernachweis mittels PCR erkennen/ausschließen, der nach durchschnittlich 10-14 Tagen auch wieder negativ werden kann.

Fällt der Test dagegen positiv aus, ist der Patient entweder noch hochinfektiös (PCR-Nachweis?), weil er sich in der Spätphase der akuten Erkrankung befindet. Oder er hat die COVID-19-Erkrankung schon durchgemacht, ist vermutlich immun bzw. hat kreuzreagierende Antikörper gegen andere Coronaviren.

Vergessen wird in der Debatte, das es neben der humoralen, im zeitlichen Verlauf schwindenden AK-Bildung auch noch eine zelluläre Immunität gibt. Diese schützt mit ihrer Memory-Funktion auch ohne persistierenden AK-Nachweise.

Die Immunitätsausweis-Debatte verkommt mehr und mehr zu einer Spielwiese infektiologischer Dilettanten, "Gesundheits"-Weisen, Health-Literacy-Apologeten, WISO-Experten, Weltverbesserern, paramedizinischen "Fach"-Kundigen und Laienschauspielern in Politik, Medien und Gesellschaft.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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