Direkt zum Inhaltsbereich

Behandlung von Häftlingen

Indikation zählt - nichts sonst

Auch Strafgefangene haben Anspruch auf Methadon-Substitution, wenn dies medizinisch notwendig ist. Und auf einen Arzt, dem sie vertrauen können.

Veröffentlicht:

HAMM. Die medizinische Behandlung von Häftlingen soll "ausschließlich auf der Basis medizinischer Erwägungen" erfolgen.

Ist dies nicht gewährleistet, können Gerichte die Verlegung eines Häftlings in eine andere Justizvollzugsanstalt anordnen, wie jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied.

Es gab damit einem 40-jährigen Untersuchungsgefangenen Recht. Das Landgericht Bielefeld hatte ihn im Januar 2014 wegen Drogenhandels zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dagegen hat er Revision eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und er weiter in Untersuchungshaft sitzt.

Wegen seiner Drogenabhängigkeit hatte der 40-Jährige bereits vor seiner Inhaftierung eine Substitutionsbehandlung mit Methadon begonnen. Diese setzte er im Gefängnis unter Aufsicht des Anstaltsarztes fort.

Nach Angaben des Häftlings kam jedoch nicht die notwendige und verordnete Menge der Ersatzdroge bei ihm an. Offenbar zweige Gefängnispersonal einen Teil ab, beschwerte er sich.

Arzt widersetzte sich Gericht

Der Anstaltsarzt nahm diese "Unstimmigkeiten" zum Anlass, die Substitutionstherapie auslaufen zu lassen. Trotz gegenteiliger gerichtlicher Anordnung setzte er die Ersatzdroge schließlich ganz ab.

Dies sei rechtswidrig gewesen, bestätigte später das Landgericht Bielefeld. Ob die Substitutionstherapie nun wieder aufzunehmen ist, sei allerdings eine medizinische Frage und liege daher im Ermessen des Anstaltsarztes.

 Daraufhin verlangte der Häftling die Verlegung in ein anderes Gefängnis. Er habe kein Vertrauen mehr, dass der Anstaltsarzt hier eine sachgerechte, an medizinischen Gründen orientierte Entscheidung treffe.

Das OLG Hamm gab ihm Recht. Der 40-Jährige habe einen "gewichtigen Grund" für seinen Verlegungswunsch. Denn er habe "objektiv begründet jedwedes Vertrauen in eine angemessene ärztliche Behandlung in der derzeitigen Justizvollzugsanstalt verloren".

 Diese müsse sich allein an der Frage orientieren, ob eine Behandlung medizinisch indiziert ist oder nicht. "Aufgrund der zurückliegenden Vorfälle" bestünden "begründete Zweifel" daran, dass dies im derzeitigen Gefängnis gewährleistet sei, betonte das Gericht. (mwo)

OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2014, Az.: 3 Ws 213/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Prognose meist günstig

Schulterschmerzen in der Hausarztpraxis: Aufklären statt röntgen!

Lesetipps
 Nebenniereninsuffizienz

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist