Individuelle parenterale Nahrung ist erstattungsfähig

BAD HOMBURG (eb). Individuelle parenterale Ernährung ist für Kassenpatienten erstattungsfähig, wenn sie medizinisch indiziert ist und kein wirtschaftlicheres Standardprodukt den Bedarf decken kann. Darauf weist der Hersteller Kabi Fresenius vor dem Hintergrund einer Verunsicherung bei verordnenden Ärzten hin.

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Notwendig könne individuelle parenterale Ernährung bei Patienten mit Tumorkrankheiten, Kurzdarm-Syndrom oder einer chronisch intestinalen Pseudoobstruktion sein. Besonders häufig sei der Einsatz bei Patienten mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz.

Um für Ärzte das Risiko eines Regresses zu minimieren, sollten alle Maßnahmen genau dokumentiert und der Zustand des Patienten regelmäßig überprüft werden. Das erleichtert Ärzten die Begründung ihrer Verordnungsentscheidung.

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