Elektronisches Medikamentenmanagement
Ist ARMIN ein Vorbild für ganz Deutschland?
Ab Oktober soll es einheitliche Medikationspläne für Patienten geben – auf dem Papier. Ärzte und Apotheker könnten die Daten aber schon online austauschen.
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Polypharmazie: Medikamentenmanagement muss so wenig fehleranfällig sein wie möglich. Können Systeme wie ARMIN hier helfen?
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BERLIN. Vertragsärzte und Apotheker empfehlen der Politik Änderungen am E-Health-Gesetz vorzunehmen. Anstelle des geplanten Medikationsplans auf Papier solle stattdessen zügig ein elektronisches Medium eingesetzt werden. Zudem solle der Plan erst ab einer gleichzeitigen Einnahme von fünf Wirkstoffen aufgestellt und geführt werden müssen, sagten Vertreter von Vertragsärzten und Apothekern bei einer Veranstaltung in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am Mittwoch in Berlin.
Der Gesetzgeber sieht die Pläne ab drei gleichzeitig eingenommenen Wirkstoffen vor. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) geht von 20 Millionen Anspruchsberechtigten aus.
ARMIN: Blaupause, wie elektronisches Medikamentenmanagement gehen könnte
Mit dem Modell der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) gebe es bereits eine Blaupause für ein elektronisches und damit weniger fehleranfällige Medikamentenmanagement, waren KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Friedemann Schmidt sich bei der von der KBV ausgerichteten Diskussionsreihe "KBV kontrovers" einig.
"Wir tauschen in ARMIN Daten elektronisch aus", sagte Schmidt. Das bedeute eine Konsolidierung des Medikationsplans auf dem jeweils aktuellsten Stand. Das sei bei der Papierform so nicht gegeben. "ARMIN ist da, wo das E-Health-Gesetz erst hin will", sagte Gassen. Der Abgleich über das sichere Netz der KVen entbinde den Patienten von der lästigen Aufgabe, Papier von A nach B zu tragen.
Gassen: Keine Haftung für Ärzte
Die Medikationsplanung sei sinnvoll, sagte Gassen. Allerdings müssten Haftungsrisiken für die Ärzte ausgeschlossen sein. Das Recht der Patienten, Medikamenteneinnahmen zu verschweigen - etwa Viagra - sei eine potenzielle Fehlerquelle.
Schmidt sprang Gassen bei. Behalte der Patient sein Selbstbestimmungsrecht, müsse es einen Haftungsausschluss geben. Wolle der Gesetzgeber dies anders, müsse er gegenüber Ärzten und Apothekern die Vollständigkeit der Medikationspläne garantieren.