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Trotz Kassenleistung

Junge Krebskranke in der Warteschleife

Die Kassenfinanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten hängt ein Jahr nach dem Gesetz noch in den Instanzen.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zeigt sich enttäuscht, dass die Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten mehr als ein Jahr nach dem Gesetz als Kassenleistung noch immer nicht realisiert wurde.

Auch nach der Anhörung vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) am 23. April für einen ersten Entwurf einer für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Richtlinie sei der Beginn der Kassenfinanzierung weiterhin nicht absehbar, kritisierte Professor Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.

Im März 2019 hatte der Bundestag die Änderung des Paragrafen 27a SGB V beschlossen, mit der die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung wurden. Dies wurde mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Mai vorigen Jahres bekräftigt.

Zeitplan hinfällig?

Der einstige Zeitplan des GBA für die Richtlinie – „Beschlussfassung Februar 2020“– sei allerdings längst Makulatur, so Freund. Dies bedeute aktuell meist bis zu 4300 Euro für Frauen und etwa 500 Euro für Männer selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben solle.

Ob junge Menschen noch im laufenden Jahr die gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen können, sei auch nach der Anhörung völlig offen, sagte Freund. Zunächst müsse nun der Richtlinien-Entwurf überarbeitet werden. Die Stiftung appelliert daher an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen.

Experten hätten bei der Anhörung „einhellig“ die von Kassen und teils auch Kassenärztlicher Bundesvereinigung eingebrachte Leistungseinschränkung abgelehnt, wonach Frauen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden sollen, berichtete Freund. (bar)

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