Bedarfsplanung

KV Bayerns poltert gegen GBA-Entscheidung

Psychiatrische Institutsambulanzen sollen in den Versorgungsgrad einer Region eingerechnet werden. So will es der Gemeinsame Bundesausschuss. Das passt der KV Bayerns gar nicht. Sie sieht Vertragsärzte und Psychotherapeuten dabei im Nachteil.

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MÜNCHEN. Eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), wonach künftig ermächtigte Einrichtungen wie etwa Psychiatrische Institutsambulanzen oder Sozialpädiatrische Zentren in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung anzurechnen sind, stößt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf Kritik.

Es sei ungerecht und nicht hinnehmbar, dass solche Ambulanzen und Zentren nach dem Gesetz ohne Bedarfsprüfung, wie sie Ärzte und Psychotherapeuten zu durchlaufen haben, ermächtigt werden müssen, und so gleichzeitig Niederlassungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten reduzieren, erklärt die KVB.

Die Versorgung könne so in Zukunft nicht mehr gesteuert werden. Zudem hätten die KVen keinen Ein- und Überblick in das tatsächliche Versorgungsgeschehen und die Personalstrukturen solcher Einrichtungen.

Zwar bestehe jederzeit die Möglichkeit auf Landesebene von der Regelung des GBA abzuweichen, räumt die KVB ein. Gleichwohl müsse nachgebessert werden, indem Einrichtungen, die ohne Bedarfsprüfung ermächtigt sind, in der Bedarfsplanung und beim Versorgungsgrad nicht angerechnet werden, verlangt die KVB.

"Psychiatrische Institutsambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren und andere Einrichtungen leisten zwar einen wichtigen Beitrag zur Versorgung, ihr Versorgungsauftrag unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von dem der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, indem sie die bestehende Versorgung durch hochspezielle Leistungsangebote für einige wenige Patientengruppen ergänzen", heißt es in einer KVB-Mitteilung.

Und: "Sie nun in die Bedarfsplanung einiger, teils willkürlich ausgewählter Arztgruppen mit einzubeziehen, geht zu weit." (sto)

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